Kurz gesagt: § 315b StGB erfasst gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, die nicht nur ein normaler Verkehrsverstoß sind. Typisch sind Hindernisse, Beschädigungen oder andere Einwirkungen auf den Verkehr von außen.
Für Betroffene zählt immer der konkrete Vorwurf im Bußgeldbescheid, im Anhörungsbogen oder in der Ermittlungsakte.
Was regelt § 315b StGB?
§ 315b StGB betrifft gefährliche Eingriffe von außen in den Straßenverkehr, etwa durch Hindernisse, Beschädigungen oder ähnlich gefährliche Handlungen.
§ 315b StGB erfasst gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, die nicht nur ein normaler Verkehrsverstoß sind. Typisch sind Hindernisse, Beschädigungen oder andere Einwirkungen auf den Verkehr von außen.

Wann ist die Vorschrift praktisch wichtig?
Die Norm wird relevant, wenn eine Handlung die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt und dadurch Menschen oder bedeutende Sachwerte konkret gefährdet werden.
Welche Folgen können drohen?
Es handelt sich um eine Verkehrsstraftat. Neben Geldstrafe oder Freiheitsstrafe können fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen folgen.
Welche Punkte sollten geprüft werden?
| Prüfbereich | Warum das wichtig ist |
|---|---|
| Lag ein Eingriff von außen in den Straßenverkehr vor? | Dieser Punkt kann beeinflussen, ob der Vorwurf trägt, ob die Rechtsfolge richtig berechnet wurde oder ob sich ein Einspruch beziehungsweise eine Verteidigung lohnt. |
| Gab es eine konkrete Gefährdung von Menschen oder bedeutenden Sachwerten? | Dieser Punkt kann beeinflussen, ob der Vorwurf trägt, ob die Rechtsfolge richtig berechnet wurde oder ob sich ein Einspruch beziehungsweise eine Verteidigung lohnt. |
| Ist die Abgrenzung zu § 315c StGB oder einer Ordnungswidrigkeit sauber? | Dieser Punkt kann beeinflussen, ob der Vorwurf trägt, ob die Rechtsfolge richtig berechnet wurde oder ob sich ein Einspruch beziehungsweise eine Verteidigung lohnt. |
| Fristen und Zustellung | Gerade bei Bußgeldbescheiden können Zustellung, Anhörung, Einspruchsfrist und Verjährung entscheidend sein. |
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Zur Paragraphen-SeiteHäufige Fragen zu § 315b StGB
Was regelt § 315b StGB?
§ 315b StGB betrifft gefährliche Eingriffe von außen in den Straßenverkehr, etwa durch Hindernisse, Beschädigungen oder ähnlich gefährliche Handlungen.
Welche Folgen drohen?
Es handelt sich um eine Verkehrsstraftat. Neben Geldstrafe oder Freiheitsstrafe können fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen folgen.
Kann sich ein Einspruch lohnen?
Ein Einspruch kann in Betracht kommen, wenn Sachverhalt, Beweise, Fristen oder Rechtsfolgen nicht nachvollziehbar sind. Entscheidend ist die Prüfung des konkreten Einzelfalls.