Der aktualisierte Bußgeldkatalog 2025, der bereits seit November 2021 in Kraft ist, folgt einer langen Geschichte von Regelungen, die das Verhalten im Straßenverkehr in Deutschland normieren. Ursprünglich nach einem gescheiterten Versuch am 28. April 2020 aufgrund eines Formfehlers, trat der Entwurf nach Zustimmung des Bundesrates am 8. Oktober 2021 in Kraft.
Der aktuelle Bußgeldkatalog von 2025 setzt auf erhöhte Geldbußen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, verzichtet jedoch auf verschärfte Fahrverbote. Diese Änderungen reflektieren das Bestreben, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, ohne die Mobilität der Bürger unverhältnismäßig einzuschränken.
Auch im Jahr 2025 wird es Änderungen im Straßenverkehr geben, die Autofahrer wissen sollten.
Darüber hinaus wird im Rahmen der Verkehrskontrollen verstärkt auf die Überwachung der Geschwindigkeit durch Blitzer außerorts sowie Blitzer innerorts gesetzt. Diese Blitzer und Geschwindigkeitsmessgeräte kommen sowohl innerorts als auch außerorts zum Einsatz und tragen dazu bei, die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überwachen und Verstöße entsprechend zu ahnden.
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Seit seiner ersten Einführung im Jahr 1968 hat der Bußgeldkatalog mehrere Anpassungen erfahren, um auf die dynamischen Veränderungen im Verkehrsverhalten und die damit verbundenen Herausforderungen zu reagieren. Jede Überarbeitung zielte darauf ab, die Sicherheit zu verbessern und die Regelungen an die jeweilige Verkehrssituation anzupassen.
Datum | Änderungen im Bußgeldkatalog |
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1968 | Einführung des ersten Bußgeldkatalogs in Deutschland. |
01.01.1974 | Erhöhung der Bußgelder für schwere Verkehrsverstöße, Einführung von Punkten im Verkehrszentralregister (heute Fahreignungsregister). |
01.01.1984 | Einführung strengerer Maßnahmen für Alkohol am Steuer. |
01.01.1990 | Anpassung der Bußgelder an die Inflation, Einführung von Umweltzonen in einigen Städten. Verschärfung der Strafen für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen. |
01.05.2014 | Einführung des neuen Punktesystems (Fahreignungsregister), Verschärfung der Strafen für illegale Autorennen und das Blockieren von Rettungsgassen. Einführung der Pflicht zur Warnweste. |
19.10.2017 | Erhöhung der Bußgelder für Handy am Steuer von 60 Euro auf 100 Euro, Einführung eines Punktes in Flensburg bei Verstoß. |
01.01.2021 | Erhöhung der Bußgelder für Parkverstöße, höhere Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, verpflichtende Assistenzsysteme in Neuwagen, strengere CO2-Regulierungen und Umweltzonen. |
01.07.2024 | Erweiterung der Bußgelder für Parkverstöße, höhere Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, verpflichtende Assistenzsysteme in Neuwagen, strengere CO2-Regulierungen und Umweltzonen. |
ab 2025 | Neue Änderungen 2025 im Straßenverkehr: Was sich 2025 für Autofahrer ändert. |
Der Bußgeldkatalog gliedert sich in verschiedene Sektionen, die spezifische Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsübertretungen, Abstandsverstöße, das Überfahren roter Ampeln und das Telefonieren am Steuer detailliert regeln. Für jeden dieser Bereiche legt der Bußgeldkatalog fest, welche Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote drohen.
Nach einem Verkehrsverstoß nimmt die zuständige Bußgeldstelle Kontakt auf, bevor der offizielle Bußgeldbescheid zugestellt wird. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden, was verschiedene Ausgänge nach sich ziehen kann.
Der Bußgeldkatalog bietet den Behörden und Gerichten Spielraum, um die Höhe der Bußgelder individuell festzulegen. Diese Flexibilität ermöglicht es, besondere Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und gerechte Sanktionen zu gewährleisten. So können Behörden, wie die Zentrale Bußgeldstelle in Bayern, das für seine strikte Umsetzung bekannt ist, in Einzelfällen auch abweichende Bußgeldbescheiden ausstellen, insbesondere bei Fahrverboten. Hierbei wird oft ein Abwägen zwischen der Verkehrssicherheit und der Lebenssituation des Betroffenen vorgenommen.
Die im Bußgeldkatalog festgelegten Beträge sind Regelsätze, die in der Regel bei fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen angewendet werden. Im Einzelfall können jedoch Bußgeldstellen, Tatrichter und Polizeivollzugsbeamte abweichende Entscheidungen treffen. Bei Bußgeldbescheiden ab 60,00 EUR erfolgt beispielsweise ein Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg. In schwerwiegenden Fällen, wie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, sieht der Bußgeldkatalog sogar ein Regelfahrverbot vor. In begründeten Ausnahmefällen, wie bei nachgewiesenem Angewiesensein auf das Fahrzeug, kann jedoch auf ein Fahrverbot verzichtet werden. Dies bedarf einer guten rechtlichen Begründung und sollte im Zweifel mit anwaltlicher Unterstützung angefochten werden.
Die fortlaufende Anpassung des Bußgeldkatalogs ist entscheidend, um effektiv auf Veränderungen im Verkehrsverhalten reagieren und die Verkehrssicherheit kontinuierlich verbessern zu können. Diese regelmäßigen Überarbeitungen garantieren, dass die Regelungen aktuell bleiben und effektiv zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beitragen. Besonders bei Fahrverboten zeigt sich, dass eine Anpassung im Einzelfall notwendig sein kann, um die Lebensumstände des Betroffenen zu berücksichtigen – sei es für den Weg zur Arbeit, den Arztbesuch oder die Pflege von Angehörigen.
Die Umsetzung des Bußgeldkatalogs in der Praxis kann je nach Bundesland variieren, obwohl der Katalog bundesweit einheitlich gilt. Besonders streng sind die Regelungen in Bayern, wo das Bayerische Polizeiverwaltungsamt in der Praxis oft härter durchgreift als andere Behörden. Problematisch sind häufig nicht die Bußgeldbescheide selbst, sondern die Fahrverbote, gegen die häufig Einspruch eingelegt wird. In einigen Fällen wird versucht, das Fahrverbot durch eine Erhöhung des Bußgeldes zu vermeiden – eine Möglichkeit, die jedoch nur bei einer drohenden Existenzgefährdung greift. Der Nachweis, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unmöglich ist oder das Fahrzeug zur Ausübung des Berufs benötigt wird, ist dabei oft schwer zu erbringen.
Tempo-30-Zonen wie „Zone 30 mit 50“ oder „Zone 30 mit 60“ sind besondere Verkehrszonen, die zur Erhöhung der Sicherheit innerorts eingerichtet wurden. Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesen Geschwindigkeitszonen werden daher besonders geahndet. Eine „Zone 30 mit 61 kmh/h“ hat 288,50 EUR Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einen Monat zur Folge.
Die Bußgelder und Sanktionen für Tempo-30-Zonen werden im Bußgeldkatalog kontinuierlich angepasst, um auf veränderte Verkehrsbedingungen und das steigende Verkehrsaufkommen zu reagieren. Eine Überschreitung der Geschwindigkeit in einer Zone 30 mit 60 km/h oder höher wird durch den aktuellen Bußgeldkatalog als schwerwiegender Verstoß eingestuft, was eine strenge Ahndung nach sich zieht.
Der Bußgeldkatalog 2025 bietet einen detaillierten Überblick über Bußgelder, Fahrverbote und Punkte in Flensburg Straßenverkehr.

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit

Bußgeldkatalog Rote Ampel

Bußgeldkatalog Abstand nicht eingehalten

Bußgeldkatalog Handy am Steuer
Häufig verwendete Messgeräte zur Verkehrskontrolle
Häufig aufgeführte Paragraphen bei Verkehrsverstößen
Häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften
260 EUR Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
400 EUR Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
260 EUR Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
Häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften
320 EUR Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
200 EUR Bußgeld
1 Punkt in Flensburg
1 Monat* Fahrverbot
320 EUR Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
Bußgeldstellen in Deutschland
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