Kurz gesagt: § 142 StGB ist die Vorschrift zur Fahrerflucht. Strafbar kann sich machen, wer nach einem Unfall den Unfallort verlässt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen oder eine angemessene Zeit zu warten.
Für Betroffene zählt immer der konkrete Vorwurf im Bußgeldbescheid, im Anhörungsbogen oder in der Ermittlungsakte.
Was regelt § 142 StGB?
§ 142 StGB regelt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Entscheidend sind Unfallbeteiligung, Feststellungspflichten und der konkrete Ablauf nach dem Unfall.
§ 142 StGB ist die Vorschrift zur Fahrerflucht. Strafbar kann sich machen, wer nach einem Unfall den Unfallort verlässt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen oder eine angemessene Zeit zu warten.

Wann ist die Vorschrift praktisch wichtig?
Besonders häufig geht es um Parkrempler, kleine Lackschäden, unklare Wartezeiten und die Frage, ob der Fahrer den Unfall bemerkt hat. Der konkrete Ablauf nach dem Unfall ist entscheidend.
Welche Folgen können drohen?
Neben Geldstrafe oder Freiheitsstrafe können Punkte, Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommen. Auch versicherungsrechtliche Folgen sind möglich.
Welche Punkte sollten geprüft werden?
| Prüfbereich | Warum das wichtig ist |
|---|---|
| Gab es überhaupt einen Unfall im Straßenverkehr? | Dieser Punkt kann beeinflussen, ob der Vorwurf trägt, ob die Rechtsfolge richtig berechnet wurde oder ob sich ein Einspruch beziehungsweise eine Verteidigung lohnt. |
| War die Person unfallbeteiligt und hat sie den Unfall bemerkt? | Dieser Punkt kann beeinflussen, ob der Vorwurf trägt, ob die Rechtsfolge richtig berechnet wurde oder ob sich ein Einspruch beziehungsweise eine Verteidigung lohnt. |
| Wurde eine angemessene Wartezeit eingehalten oder nachträglich gemeldet? | Dieser Punkt kann beeinflussen, ob der Vorwurf trägt, ob die Rechtsfolge richtig berechnet wurde oder ob sich ein Einspruch beziehungsweise eine Verteidigung lohnt. |
| Fristen und Zustellung | Gerade bei Bußgeldbescheiden können Zustellung, Anhörung, Einspruchsfrist und Verjährung entscheidend sein. |
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Zur Paragraphen-SeiteHäufige Fragen zu § 142 StGB
Was regelt § 142 StGB?
§ 142 StGB regelt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Entscheidend sind Unfallbeteiligung, Feststellungspflichten und der konkrete Ablauf nach dem Unfall.
Welche Folgen drohen?
Neben Geldstrafe oder Freiheitsstrafe können Punkte, Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommen. Auch versicherungsrechtliche Folgen sind möglich.
Kann sich ein Einspruch lohnen?
Ein Einspruch kann in Betracht kommen, wenn Sachverhalt, Beweise, Fristen oder Rechtsfolgen nicht nachvollziehbar sind. Entscheidend ist die Prüfung des konkreten Einzelfalls.