Das gilt im Bußgeldkatalog seit Juli 2026

StVG-Novelle 2026: Neue Fristen, digitale Kontrollen und strengere Regeln

© Krasula - Autos stehen auf der Straße im Stau - © KI generiert - Grafik zur StVO-Novelle Juli 2026
Die StVO-Novelle bringt mehrere neue Verkehrsregeln für Autofahrer

Seit dem 1. Juli 2026 gelten im Straßenverkehrsgesetz neue Vorgaben, die für viele Autofahrer spürbare Folgen haben können. Dabei geht es nicht in erster Linie um höhere Bußgelder, sondern um längere Verfahren, digitale Kontrollen und strengere Regeln bei falschen Fahrerangaben.

Bußgeldstellen haben bei vielen Verkehrsverstößen jetzt mehr Zeit, den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln. Kommunen können sogenannte Scancars zur Kontrolle von Parkverstößen einsetzen und der digitale Führerschein soll künftig den Nachweis über das Smartphone ermöglichen.

Auch beim Fahrverbot hat sich etwas geändert: Wer innerhalb der vergangenen zwei Jahre bereits ein Fahrverbot hatte, muss den Führerschein nach einer erneuten Entscheidung nicht mehr sofort abgeben. Für den Antritt gilt nun eine kurze gesetzliche Planungsfrist.

Nicht verändert wurden dagegen die üblichen Regelsätze für Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- oder Handyverstöße. Die Reform ist deshalb keine allgemeine Verschärfung des Bußgeldkatalogs, kann den Ablauf eines Bußgeldverfahrens aber deutlich beeinflussen.



StVG-Änderungen 2026:
Das Wichtigste in Kürze

  • Die Reform führt nicht zu einer allgemeinen Erhöhung der Bußgelder für typische Verkehrsverstöße.
  • Falsche Fahrerangaben können beim Punktehandel bis zu 5.000 Euro, gewerbsmäßig sogar bis zu 30.000 Euro kosten.
  • Viele Verkehrsverstöße verjähren nun erst nach sechs statt bisher drei Monaten
  • Scancars und der digitale Führerschein schaffen neue Möglichkeiten für digitale Kontrollen und Nachweise.

Wiederholungstäter haben seit Juni 2026 bis zu einen Monat Zeit, um ein Fahrverbot anzutreten.

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Was steckt hinter der StVG-Novelle 2026?

Das Straßenverkehrsgesetz bildet einen wichtigen rechtlichen Rahmen für den Straßenverkehr. Darin geht es unter anderem um Fahrerlaubnisse, Fahrverbote, Bußgeldverfahren, das Fahreignungsregister und die Aufgaben der zuständigen Behörden.

Die konkreten Regeln, an die sich Verkehrsteilnehmer im Alltag halten müssen, stehen dagegen überwiegend in der Straßenverkehrs-Ordnung. Dazu gehören zum Beispiel Tempolimits, Vorfahrtsregeln, Parkverbote und Vorgaben zur Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer.

Mit der aktuellen Reform wurden daher nicht sämtliche Verkehrsregeln neu geschrieben. Auch die bestehenden Bußgeldtabellen wurden nicht vollständig ersetzt. Wer nach dem 1. Juli 2026 zu schnell fährt, muss nicht allein aufgrund der Gesetzesänderung mit einem höheren Regelsatz rechnen.

Im Mittelpunkt stehen vielmehr die Bearbeitung und Kontrolle von Verkehrsverstößen. Die Behörden erhalten mehr Zeit für Ermittlungen, digitale Verwaltungsangebote werden vorbereitet und Kommunen bekommen neue Möglichkeiten, die Einhaltung von Parkregeln technisch zu überwachen.

Für Betroffene kann sich die Reform trotzdem deutlich bemerkbar machen. Ein Verkehrsverstoß bleibt länger verfolgbar, ein Parkverstoß kann schneller entdeckt werden und eine bewusst falsche Fahrerangabe kann ein zusätzliches Bußgeldverfahren auslösen.

Punktehandel: Falsche Fahrerangaben sind keine Lösung

Nach einem Verkehrsverstoß drohen nicht immer nur einige Euro Bußgeld. Je nach Vorwurf können zusätzlich Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot hinzukommen. Besonders groß ist der Druck häufig bei Autofahrern, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind oder bereits mehrere Punkte gesammelt haben.

Manche Betroffene versuchen deshalb, eine andere Person als Fahrer anzugeben. Diese soll gegenüber der Behörde erklären, sie habe das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt. Im Gegenzug erhält sie Geld oder übernimmt die Folgen aus persönlicher Gefälligkeit.

Solche Absprachen werden als Punktehandel bezeichnet. Seit dem 1. Juli 2026 ist es ausdrücklich verboten, die Behörde über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß zu täuschen, eine entsprechende Täuschung anzubieten oder einen dazu bereiten Dritten zu vermitteln.

Das Verbot beschränkt sich nicht darauf, dass der tatsächliche Fahrer selbst eine falsche Person benennt. Auch der angebliche Ersatzfahrer und mögliche Vermittler können in den Vorgang einbezogen sein. Bereits der Versuch, ein entsprechendes Modell umzusetzen, kann rechtliche Folgen haben.

Für einen Verstoß sieht das Gesetz grundsätzlich eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro vor. Erfolgt das Handeln gewerbsmäßig, kann die Geldbuße sogar bis zu 30.000 Euro betragen. Gewerbsmäßig bedeutet vereinfacht, dass sich jemand durch wiederholte Angebote eine Einnahmequelle verschaffen möchte.

Der ursprüngliche Verkehrsverstoß ist damit nicht erledigt. Erkennt die Behörde die falschen Angaben, kann sie weiterhin versuchen, den wirklichen Fahrer zu ermitteln. Dadurch können sowohl die Folgen des ursprünglichen Verstoßes als auch ein weiteres Verfahren wegen der Täuschung drohen.

Von einer falschen Fahrerangabe zu unterscheiden ist die zulässige Verteidigung. Betroffene müssen sich nicht selbst belasten und dürfen zu dem Vorwurf schweigen. Sie können außerdem Messungen, Fotos, Fristen und andere Beweismittel überprüfen lassen.

Wer einen Anhörungsbogen erhält, sollte daher keine unzutreffenden Angaben zur Fahrereigenschaft machen. Bestehen Zweifel daran, ob der Fahrer auf dem Foto erkennbar ist oder ob die Messung korrekt erfolgte, sollte der Vorwurf auf rechtmäßigem Weg geprüft werden.

Verjährung: Verkehrsverstöße bleiben länger verfolgbar

Die verlängerte Verjährungsfrist gehört zu den wichtigsten Änderungen der Reform. Bislang galt bei vielen gewöhnlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten zunächst eine Frist von drei Monaten, solange noch kein Bußgeldbescheid erlassen worden war.

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verfolgungsverjährung für zahlreiche Verstöße nach dem Straßenverkehrsgesetz grundsätzlich sechs Monate. Die Behörde hat dadurch mehr Zeit, einen Sachverhalt zu bearbeiten und den verantwortlichen Fahrer festzustellen.

Der Begriff Verfolgungsverjährung bedeutet, dass ein Verkehrsverstoß nach Ablauf der maßgeblichen Frist grundsätzlich nicht mehr verfolgt werden darf. Entscheidend ist allerdings nicht allein, wie viel Zeit zwischen dem Tattag und dem Zugang eines Schreibens vergangen ist.

Bestimmte Maßnahmen der Behörde können den Lauf der Verjährung unterbrechen. Dazu kann beispielsweise die Anordnung gehören, den Betroffenen anzuhören. Auch der Erlass eines Bußgeldbescheids kann eine solche Wirkung haben.

Nach einer wirksamen Unterbrechung beginnt die Frist erneut. Ein Verfahren kann deshalb insgesamt erheblich länger als sechs Monate dauern, obwohl zunächst von einer sechsmonatigen Verjährungsfrist gesprochen wird.

Für Bußgeldstellen bringt die Änderung mehr Zeit für die Fahrerermittlung. Das ist insbesondere dann relevant, wenn der Halter nicht mit dem Fahrer identisch ist oder das Foto zunächst nicht eindeutig zugeordnet werden kann.

Autofahrer sollten daher nicht mehr davon ausgehen, dass ein Vorgang nach drei Monaten automatisch abgeschlossen ist. Auch später eintreffende Schreiben können auf einer noch laufenden oder neu begonnenen Frist beruhen.

Trotz der Verlängerung bleibt die Verjährung ein wichtiger Ansatzpunkt bei der Prüfung eines Verfahrens. Eine Maßnahme kann zu spät erfolgt, an die falsche Person gerichtet oder aus anderen Gründen unwirksam sein. Auch Fehler bei der Berechnung und Dokumentation sind weiterhin möglich.

Bei Verkehrsverstößen rund um den gesetzlichen Stichtag kann zusätzlich zu klären sein, welche Fassung des Gesetzes anzuwenden ist. Dafür sind der Tattag und die bisherigen Schritte der Behörde entscheidend.

Scancars ermöglichen automatisierte Parkkontrollen

Die StVO-Reform schafft einen gesetzlichen Rahmen für den Einsatz sogenannter Scancars. Dabei handelt es sich um Kontrollfahrzeuge, die mit Kameras, Sensoren und Systemen zur automatisierten Erfassung von Kennzeichen ausgestattet sind.

Ein Scancar fährt durch einen festgelegten Parkbereich und nimmt die Kennzeichen abgestellter Fahrzeuge auf. Anschließend kann das System prüfen, ob für das jeweilige Fahrzeug eine digitale Parkberechtigung hinterlegt wurde.

Das funktioniert zum Beispiel bei kennzeichenbasierten Parkscheinen oder digitalen Bewohnerparkausweisen. Liegt keine passende Berechtigung vor, kann der erfasste Vorgang zur weiteren Kontrolle weitergegeben werden.

Die neue Technik soll vor allem mehr Fahrzeuge in kürzerer Zeit überprüfen. Während eine Überwachungskraft zu Fuß jedes Auto einzeln kontrollieren muss, kann ein Scanfahrzeug innerhalb einer Fahrt eine große Zahl parkender Fahrzeuge erfassen.

Dadurch können fehlende Parkberechtigungen schneller auffallen. Auch Fahrzeuge, die Rettungswege, Radwege oder andere geschützte Flächen blockieren, können bei entsprechendem Einsatz früher entdeckt werden.

Ein automatischer Treffer bedeutet jedoch nicht zwingend, dass sofort ein Bußgeld verhängt wird. Je nach Art des möglichen Verstoßes kann eine zusätzliche Prüfung durch einen Mitarbeiter notwendig sein. Das gilt insbesondere dann, wenn sich die Situation nicht allein anhand der technischen Daten eindeutig beurteilen lässt.

Beim Einsatz der Scancars müssen zudem Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Daten, die für die Feststellung eines Verstoßes nicht benötigt werden, dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden. Unbeteiligte Personen und nicht erforderliche Kennzeichen müssen geschützt oder unkenntlich gemacht werden.

Die Gesetzesänderung führt nicht dazu, dass Scancars sofort in allen deutschen Städten eingesetzt werden. Sie schafft zunächst die rechtliche Grundlage für kommunale Entscheidungen. Ob und wann eine Stadt solche Kontrollfahrzeuge nutzt, hängt von der örtlichen Planung und technischen Umsetzung ab.

Wer ordnungsgemäß parkt und eine digitale Berechtigung hinterlegt hat, muss durch den Einsatz der Technik kein Bußgeld befürchten. Autofahrer sollten allerdings darauf achten, dass das eingegebene Kennzeichen korrekt ist. Bereits ein Tippfehler kann dazu führen, dass das System zunächst keine gültige Berechtigung findet.

Digitaler Führerschein: Der Nachweis soll aufs Smartphone

Die Reform schafft außerdem die Voraussetzungen für einen nationalen digitalen Führerschein. Autofahrer sollen ihre Fahrerlaubnis künftig über eine Anwendung auf dem Smartphone nachweisen können.

Der digitale Führerschein soll den Alltag beispielsweise bei Verkehrskontrollen, Mietwagenbuchungen oder Carsharing-Angeboten erleichtern. Statt ausschließlich die Plastikkarte vorzulegen, könnten die notwendigen Daten direkt über das Mobiltelefon abgerufen werden.

Der digitale Nachweis ist jedoch nicht allein durch das Inkrafttreten der StVG-Novelle verfügbar. Zunächst müssen die technischen Systeme eingerichtet, geprüft und für die Nutzung freigegeben werden.

Das Bundesverkehrsministerium verfolgt das Ziel, den nationalen digitalen Führerschein bis Ende 2026 bereitzustellen. Der genaue Start hängt davon ab, wann die erforderlichen technischen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

Die entsprechenden Vorschriften treten daher erst zu dem Zeitpunkt in Kraft, den das Ministerium nach Abschluss der Vorbereitungen bekannt gibt. Autofahrer können den Kartenführerschein bis dahin nicht durch eine selbst erstellte Kopie oder eine gewöhnliche Fotodatei auf dem Smartphone ersetzen.

Auch nach der Einführung bleibt der digitale Führerschein zunächst eine Ergänzung zum Kartenführerschein. Die Fahrerlaubnis selbst wird dadurch nicht neu erteilt. Es ändert sich lediglich die Form, in der sie nachgewiesen werden kann.

Besonders bei Fahrten ins Ausland bleibt die Plastikkarte wichtig. Der geplante nationale digitale Führerschein ist zunächst für die Nutzung innerhalb Deutschlands vorgesehen und muss im Ausland nicht anerkannt werden.

Auch technische Probleme sollten berücksichtigt werden. Ist der Akku leer, das Smartphone beschädigt oder die Anwendung nicht erreichbar, kann der digitale Nachweis möglicherweise nicht vorgezeigt werden. Der Kartenführerschein bleibt deshalb auch nach dem Start eine sinnvolle Absicherung.

Ein bestehendes Fahrverbot oder eine entzogene Fahrerlaubnis lässt sich durch die digitale Version selbstverständlich nicht umgehen. Die App zeigt nur eine vorhandene und gültige Berechtigung an und schafft kein eigenständiges Recht zum Fahren.

Fahrverbot: Neue Monatsfrist für Wiederholungstäter

Bereits seit dem 1. Juni 2026 gilt eine Änderung für Autofahrer, die erneut ein Fahrverbot antreten müssen. Sie betrifft Personen, gegen die innerhalb des maßgeblichen Zeitraums bereits zuvor ein Fahrverbot rechtskräftig verhängt wurde.

Bislang wurde das neue Fahrverbot bei diesen Betroffenen grundsätzlich wirksam, sobald der Führerschein nach Eintritt der Rechtskraft in amtliche Verwahrung gelangte. In der Praxis blieb häufig kaum Zeit für eine persönliche Planung.

Nach der neuen Regelung wird das Fahrverbot spätestens einen Monat nach der Rechtskraft wirksam. Wiederholungstäter erhalten damit bis zu einen Monat für die Abgabe des Führerscheins.

Diese Zeit kann genutzt werden, um berufliche Termine anzupassen, Fahrgemeinschaften zu organisieren oder andere Transportmöglichkeiten zu planen. Eine freie Wahl über mehrere Monate besteht für Wiederholungstäter jedoch weiterhin nicht.

Spätestens mit dem Ablauf der Monatsfrist wird das Fahrverbot wirksam. Wer danach trotzdem ein Kraftfahrzeug führt, riskiert nicht nur ein weiteres Bußgeld. Das Fahren trotz eines wirksamen Fahrverbots kann eine Straftat darstellen.

Für Ersttäter gilt weiterhin die bekannte Vier-Monats-Regel, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können den Beginn des Fahrverbots innerhalb dieses Zeitraums grundsätzlich selbst festlegen.

Entscheidend ist außerdem die Unterscheidung zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung. Bei einem Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, darf aber für eine begrenzte Zeit nicht genutzt werden. Bei einer Entziehung verliert der Betroffene dagegen seine Fahrerlaubnis vollständig.

Nach einer Entziehung genügt es deshalb nicht, eine festgelegte Zeit abzuwarten. Die Fahrerlaubnis muss nach Ablauf einer möglichen Sperrfrist neu beantragt werden. Unter Umständen verlangt die Behörde dafür zusätzliche Nachweise.

Fazit

Die neuen Regeln geben den Behörden in mehreren Bereichen zusätzliche Möglichkeiten. Dadurch wird ein Bußgeldbescheid jedoch nicht automatisch richtig. Auch nach der Reform können Messfehler, unklare Fotos oder Verfahrensmängel vorliegen.

Wer zunächst einen Anhörungsbogen erhält, sollte das Schreiben aufmerksam lesen. Angaben zur Person müssen regelmäßig korrekt sein. Betroffene sind jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet, sich selbst zum Verkehrsverstoß zu belasten.

Von einer vorschnellen Erklärung zum Tatvorwurf ist insbesondere dann abzuraten, wenn die Fahrereigenschaft unklar ist oder ein Fahrverbot droht. Eine einmal abgegebene Aussage lässt sich später häufig nicht ohne Weiteres zurücknehmen.

Auf keinen Fall sollte eine unbeteiligte Person als Fahrer angegeben werden. Die StVG-Novelle macht deutlich, dass falsche Fahrerangaben ein eigenes Bußgeldrisiko auslösen können und keine sichere Möglichkeit darstellen, Punkte oder ein Fahrverbot zu vermeiden.

Wird bereits ein Bußgeldbescheid zugestellt, beginnt grundsätzlich eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Der Einspruch muss innerhalb dieser Zeit bei der zuständigen Behörde eingehen. Eine verspätete Reaktion kann dazu führen, dass der Bescheid rechtskräftig wird.

Vor einer Entscheidung über den Einspruch sollte geprüft werden, welche Folgen tatsächlich drohen. Neben der Höhe des Bußgeldes können Punkte, ein Fahrverbot, Auswirkungen auf die Probezeit oder Konsequenzen für die Fahrerlaubnis eine Rolle spielen.

Eine zuverlässige Beurteilung ist häufig erst nach einer Einsicht in die Verfahrensakte möglich. Dort können sich unter anderem Messprotokolle, Fotos, Eichnachweise, behördliche Anordnungen und Angaben zur bisherigen Verjährung befinden.

Auch bei einem Scancar-Verfahren kann zu prüfen sein, wie der Parkverstoß erfasst und bestätigt wurde. Ein technischer Abgleich allein beantwortet nicht in jedem Fall sämtliche Fragen zur konkreten Parksituation.

Betroffene sollten daher weder vorschnell zahlen noch den Vorwurf durch erfundene Angaben abwenden wollen. Der rechtlich sichere Weg besteht darin, Fristen einzuhalten, die Beweise zu prüfen und anschließend über das weitere Vorgehen zu entscheiden.


Messungen sind fehlerhaft
Laut einer Studie sind 56%* aller Messungen fehlerhaft





Die häufigsten Fragen zur StVG-Novelle 2026

Seit wann gelten die neuen Regeln der StVG-Novelle? +

Die meisten Änderungen gelten seit dem 1. Juli 2026. Die neue Frist für Wiederholungstäter beim Fahrverbot ist bereits am 1. Juni 2026 in Kraft getreten.

Sind Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Handyverstöße jetzt teurer? +

Nein, die Reform hat die üblichen Bußgelder nicht erhöht. Sie betrifft vor allem die Verjährung, den Punktehandel, digitale Parkkontrollen und den geplanten Führerschein auf dem Smartphone.

Wie wirkt sich die längere Verjährungsfrist aus? +

Bei vielen Verkehrsverstößen beträgt die Verjährungsfrist nun sechs statt drei Monate. Bußgeldstellen haben dadurch mehr Zeit, den Fahrer zu ermitteln und den Verstoß zu verfolgen; bestimmte behördliche Maßnahmen können die Frist zudem neu beginnen lassen.

Welche Strafe droht beim Punktehandel? +

Wer einen anderen Fahrer vortäuscht oder Punktehandel anbietet beziehungsweise vermittelt, riskiert ein zusätzliches Bußgeldverfahren. Der gesetzliche Bußgeldrahmen reicht bei solchen Handlungen bis zu 30.000 Euro.

Welche Städte in Deutschland nutzen Scancars? +

Ein flächendeckender Dauerbetrieb besteht bislang nicht. Hamburg erprobt Scancars seit Juli 2026 in ausgewählten Bewohnerparkgebieten; außerdem wurden entsprechende Pilotprojekte in Heidelberg, Mannheim, Freiburg, Waldshut-Tiengen und Stuttgart-Hohenheim durchgeführt.




Quellen +



Vanessa Carolin Schröder

Burcu Bostan

Redakteurin

Burcu arbeitet als Redakteurin bei der Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft und bereitet rechtliche Themen verständlich auf, damit Sie schnell Antworten auf Ihre Fragen erhalten.

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