Kurz gesagt: § 5 StVO regelt, wann und wie überholt werden darf. Wer überholt, muss insbesondere sicherstellen, dass der gesamte Überholvorgang ohne Gefährdung möglich ist und ausreichend Seitenabstand eingehalten wird.
Für Betroffene zählt immer der konkrete Vorwurf im Bußgeldbescheid, im Anhörungsbogen oder in der Ermittlungsakte.
Was regelt § 5 StVO?
§ 5 StVO beschreibt die Regeln für Überholvorgänge, insbesondere ausreichende Sicht, Seitenabstand und das Verbot gefährlicher Überholmanöver.
§ 5 StVO regelt, wann und wie überholt werden darf. Wer überholt, muss insbesondere sicherstellen, dass der gesamte Überholvorgang ohne Gefährdung möglich ist und ausreichend Seitenabstand eingehalten wird.

Wann ist die Vorschrift praktisch wichtig?
Wichtig wird die Vorschrift bei Überholen trotz unklarer Verkehrslage, Überholen im Überholverbot, zu geringem Seitenabstand oder gefährlichen Manövern gegenüber Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.
Welche Folgen können drohen?
Je nach Vorwurf drohen Bußgeld und Punkte. Bei Gefährdung, Unfall oder besonders riskantem Verhalten kann auch ein Fahrverbot oder eine strafrechtliche Einordnung in Betracht kommen.
Welche Punkte sollten geprüft werden?
| Prüfbereich | Warum das wichtig ist |
|---|---|
| War die Verkehrslage tatsächlich unklar oder ausreichend überschaubar? | Dieser Punkt kann beeinflussen, ob der Vorwurf trägt, ob die Rechtsfolge richtig berechnet wurde oder ob sich ein Einspruch beziehungsweise eine Verteidigung lohnt. |
| Gab es ein wirksames Überholverbot oder eine durchgezogene Linie? | Dieser Punkt kann beeinflussen, ob der Vorwurf trägt, ob die Rechtsfolge richtig berechnet wurde oder ob sich ein Einspruch beziehungsweise eine Verteidigung lohnt. |
| Wurde eine konkrete Gefährdung oder nur ein formaler Verstoß behauptet? | Dieser Punkt kann beeinflussen, ob der Vorwurf trägt, ob die Rechtsfolge richtig berechnet wurde oder ob sich ein Einspruch beziehungsweise eine Verteidigung lohnt. |
| Fristen und Zustellung | Gerade bei Bußgeldbescheiden können Zustellung, Anhörung, Einspruchsfrist und Verjährung entscheidend sein. |
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Zur Paragraphen-SeiteHäufige Fragen zu § 5 StVO
Was regelt § 5 StVO?
§ 5 StVO beschreibt die Regeln für Überholvorgänge, insbesondere ausreichende Sicht, Seitenabstand und das Verbot gefährlicher Überholmanöver.
Welche Folgen drohen?
Je nach Vorwurf drohen Bußgeld und Punkte. Bei Gefährdung, Unfall oder besonders riskantem Verhalten kann auch ein Fahrverbot oder eine strafrechtliche Einordnung in Betracht kommen.
Kann sich ein Einspruch lohnen?
Ein Einspruch kann in Betracht kommen, wenn Sachverhalt, Beweise, Fristen oder Rechtsfolgen nicht nachvollziehbar sind. Entscheidend ist die Prüfung des konkreten Einzelfalls.