Kurz gesagt: § 24c StVG regelt das besondere Alkoholverbot in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren. Schon geringe Alkoholmengen können deshalb rechtlich relevant sein.
Für Betroffene zählt immer der konkrete Vorwurf im Bußgeldbescheid, im Anhörungsbogen oder in der Ermittlungsakte.
Was regelt § 24c StVG?
§ 24c StVG betrifft das Alkoholverbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sowie Personen unter 21 Jahren.
§ 24c StVG regelt das besondere Alkoholverbot in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren. Schon geringe Alkoholmengen können deshalb rechtlich relevant sein.

Wann ist die Vorschrift praktisch wichtig?
Die Vorschrift taucht häufig nach Verkehrskontrollen bei Fahranfängern auf. Wichtig sind Alter, Probezeitstatus, Messwert, Zeitpunkt der Fahrt und die Frage, ob weitere Verstöße hinzukommen.
Welche Folgen können drohen?
Neben Bußgeld und Punkten können probezeitrechtliche Folgen wie Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit in Betracht kommen. Bei höheren Werten kann zusätzlich § 24a StVG oder § 316 StGB relevant werden.
Welche Punkte sollten geprüft werden?
| Prüfbereich | Warum das wichtig ist |
|---|---|
| War die Person unter 21 Jahre alt oder noch in der Probezeit? | Dieser Punkt kann beeinflussen, ob der Vorwurf trägt, ob die Rechtsfolge richtig berechnet wurde oder ob sich ein Einspruch beziehungsweise eine Verteidigung lohnt. |
| Wie wurde der Alkoholwert festgestellt? | Dieser Punkt kann beeinflussen, ob der Vorwurf trägt, ob die Rechtsfolge richtig berechnet wurde oder ob sich ein Einspruch beziehungsweise eine Verteidigung lohnt. |
| Liegt nur § 24c StVG vor oder zusätzlich § 24a StVG beziehungsweise § 316 StGB? | Dieser Punkt kann beeinflussen, ob der Vorwurf trägt, ob die Rechtsfolge richtig berechnet wurde oder ob sich ein Einspruch beziehungsweise eine Verteidigung lohnt. |
| Fristen und Zustellung | Gerade bei Bußgeldbescheiden können Zustellung, Anhörung, Einspruchsfrist und Verjährung entscheidend sein. |
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Was regelt § 24c StVG?
§ 24c StVG betrifft das Alkoholverbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sowie Personen unter 21 Jahren.
Welche Folgen drohen?
Neben Bußgeld und Punkten können probezeitrechtliche Folgen wie Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit in Betracht kommen. Bei höheren Werten kann zusätzlich § 24a StVG oder § 316 StGB relevant werden.
Kann sich ein Einspruch lohnen?
Ein Einspruch kann in Betracht kommen, wenn Sachverhalt, Beweise, Fristen oder Rechtsfolgen nicht nachvollziehbar sind. Entscheidend ist die Prüfung des konkreten Einzelfalls.