Kurz gesagt: § 21 StVG stellt das Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Strafe. Gemeint ist nicht nur ein vergessener Führerschein, sondern das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder trotz Entziehung.
Für Betroffene zählt immer der konkrete Vorwurf im Bußgeldbescheid, im Anhörungsbogen oder in der Ermittlungsakte.
Was regelt § 21 StVG?
§ 21 StVG betrifft das Fahren ohne Fahrerlaubnis und kann auch relevant werden, wenn trotz Fahrverbot oder entzogener Fahrerlaubnis gefahren wird.
§ 21 StVG stellt das Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Strafe. Gemeint ist nicht nur ein vergessener Führerschein, sondern das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder trotz Entziehung.

Wann ist die Vorschrift praktisch wichtig?
Die Vorschrift wird wichtig, wenn jemand nie eine Fahrerlaubnis hatte, nach Entziehung fährt, trotz Fahrverbot fährt oder eine Klasse nutzt, für die keine Berechtigung besteht.
Welche Folgen können drohen?
Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Außerdem können Sperrfristen, fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen und versicherungsrechtliche Probleme entstehen.
Welche Punkte sollten geprüft werden?
| Prüfbereich | Warum das wichtig ist |
|---|---|
| Bestand zum Tatzeitpunkt eine gültige Fahrerlaubnis? | Dieser Punkt kann beeinflussen, ob der Vorwurf trägt, ob die Rechtsfolge richtig berechnet wurde oder ob sich ein Einspruch beziehungsweise eine Verteidigung lohnt. |
| Ging es um Fahrverbot, Entziehung oder fehlende Fahrerlaubnisklasse? | Dieser Punkt kann beeinflussen, ob der Vorwurf trägt, ob die Rechtsfolge richtig berechnet wurde oder ob sich ein Einspruch beziehungsweise eine Verteidigung lohnt. |
| War dem Betroffenen die fehlende Berechtigung bekannt? | Dieser Punkt kann beeinflussen, ob der Vorwurf trägt, ob die Rechtsfolge richtig berechnet wurde oder ob sich ein Einspruch beziehungsweise eine Verteidigung lohnt. |
| Fristen und Zustellung | Gerade bei Bußgeldbescheiden können Zustellung, Anhörung, Einspruchsfrist und Verjährung entscheidend sein. |
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Zur Paragraphen-SeiteHäufige Fragen zu § 21 StVG
Was regelt § 21 StVG?
§ 21 StVG betrifft das Fahren ohne Fahrerlaubnis und kann auch relevant werden, wenn trotz Fahrverbot oder entzogener Fahrerlaubnis gefahren wird.
Welche Folgen drohen?
Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Außerdem können Sperrfristen, fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen und versicherungsrechtliche Probleme entstehen.
Kann sich ein Einspruch lohnen?
Ein Einspruch kann in Betracht kommen, wenn Sachverhalt, Beweise, Fristen oder Rechtsfolgen nicht nachvollziehbar sind. Entscheidend ist die Prüfung des konkreten Einzelfalls.