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  • Sommer-Fahrverbot für Lkw ab Juli

Seit 1. Juli 2026

Lkw-Fahrverbot im Sommer


Sommer-Fahrverbot für Lkw
© KI generiert – Start der Sommer-Fahrverbote für Lkw: 1. Juli 2026
    Burcu Bostan
    Burcu Bostan 21.07.2026 5 Minuten

    Volle Autobahnen, lange Staus und stockender Verkehr: In den Sommerferien erreicht das Verkehrsaufkommen in Deutschland regelmäßig einen Höhepunkt. Um die Straßen an den besonders reisestarken Wochenenden zu entlasten, greift auch 2026 das zusätzliche Lkw-Fahrverbot. Es gilt auf zahlreichen Autobahnen und einigen Bundesstraßen – und wer die Vorgaben ignoriert, muss mit Bußgeld und Stillstand rechnen.



    Das Wichtigste in Kürze:
    • Für den Schwerlastverkehr gelten in der Ferienreisezeit wieder zusätzliche Fahrverbote.
    • 2026 müssen sich Lkw-Fahrer erstmals am 4. Juli auf die Regelung einstellen.
    • Das Verbot betrifft viele Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger und gilt samstags von 7 bis 20 Uhr auf bestimmten Strecken.
    • Wer als Fahrzeughalter eine verbotene Fahrt anordnet oder zulässt, riskiert ein Bußgeld von 570 Euro.


    Ferienzeit bedeutet zusätzliche Fahrverbote für Lkw

    In den Sommerferien gelten für den Schwerlastverkehr besondere Vorgaben. Grundlage dafür ist die Ferienreiseverordnung. Danach müssen bestimmte Lkw vom 1. Juli bis einschließlich 31. August an Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr pausieren. Das zusätzliche Fahrverbot betrifft allerdings nicht das gesamte Straßennetz. Gesperrt sind nur ausgewählte Abschnitte von Autobahnen und Bundesstraßen, auf denen in der Ferienzeit besonders viel Reiseverkehr erwartet wird.

    Betroffen sind unter anderem Teilstrecken der A1, A3, A5, A7, A8 und A9. Auch auf einigen Bundesstraßen, darunter der B31 und B96, gelten entsprechende Einschränkungen. Für Transportunternehmen und Fahrer bedeutet das: Vor Fahrtantritt sollte nicht nur geprüft werden, ob ein Fahrverbot ansteht, sondern auch, ob die geplante Strecke zu den betroffenen Routen gehört.



    Diese Transporte sind vom Verbot ausgenommen

    Nicht jeder Lkw, der am Samstag auf einer betroffenen Straße unterwegs ist, verstößt automatisch gegen die Vorschriften. Für bestimmte Fälle gelten gesetzlich geregelte Ausnahmen. So dürfen beispielsweise ausgewählte Transporte im kombinierten Verkehr weiterhin durchgeführt werden, wenn dabei Straße, Schiene oder Hafen miteinander verbunden werden.

    Eine Sonderstellung haben zudem nach Transporte von leicht verderblichen Lebensmitteln § 30 StVO. Frische Milch, Fleisch und Fisch sowie Obst und Gemüse dürfen auch während der Sperrzeiten befördert werden. Auch Fahrzeuge, die bei einem dringenden Einsatz zur Bergung, zum Abschleppen oder zur Pannenhilfe benötigt werden, sind vom Fahrverbot ausgenommen.



    Wer am Samstag fährt, muss den Sonntag mitdenken

    Das Ende des Ferienfahrverbots am Samstagabend bedeutet nicht zwangsläufig freie Fahrt für den nächsten Tag. Zusätzlich gilt an Sonn- und Feiertagen das bundesweite Fahrverbot nach § 30 StVO. Bestimmte Lkw dürfen dann grundsätzlich zwischen 0 und 22 Uhr nicht fahren.

    Für die Transportplanung kann das schnell zum Engpass werden. Denn während am Samstag nur bestimmte Reiserouten gesperrt sind, erstreckt sich das Sonntagsfahrverbot auf das gesamte Bundesgebiet. Eine Ausweichroute kann das Problem am Samstag zwar lösen, führt aber nicht unbedingt dazu, dass die Tour am Sonntag fortgesetzt werden darf.



    Bußgeld ist nicht die einzige mögliche Folge

    Wer bei einem Lkw-Fahrverbot an die häufig genannte Summe von 570 oder 600 Euro denkt, sollte genauer hinsehen. Die Höhe der Sanktion hängt davon ab, gegen welche Vorschrift verstoßen wurde. Beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot sieht der Bußgeldkatalog 120 Euro für den Fahrer vor. Für den Halter können 570 Euro fällig werden. Punkte sind hierfür demnach nicht vorgesehen.

    Bei Verstößen gegen das Ferienfahrverbot am Samstag sind die vorgesehenen Bußgelder niedriger. Für Fahrer und Speditionen kann die Kontrolle dennoch teuer werden – zumindest in Form von verlorener Zeit. Denn die Weiterfahrt kann bis zum Ablauf der Sperrzeit untersagt werden. Wer bereits am Vormittag kontrolliert wird, muss dann unter Umständen stundenlang warten, bevor die Tour fortgesetzt werden kann.



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    Quellen & weiterführende Hinweise +
    • Bundesministerium für Verkehr, https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/lkw-fahrverbot-in-der-ferienreisezeit.html (zuletzt abgerufen am 20.07.2026).

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