Autorin: · Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Kay Stolle · Datum: · Geltungsbereich: Deutschland

Führerscheinumtausch 2027: Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht sein. Wer vor 1953 geboren wurde, hat bei diesen alten Dokumenten bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Prüfen Sie mit dem Rechner Ihre persönliche Frist und bereiten Sie den Antrag mit den Tabellen, Beispielen und Checklisten vor.

Führerscheinumtausch 2027: Ermitteln Sie Ihre persönliche Umtauschfrist

Wählen Sie Ihren derzeitigen deutschen Führerschein und ergänzen Sie die benötigten Angaben. Der Rechner ermittelt die Umtauschfrist für Pkw- und Motorradführerscheine. Befristete Lkw- oder Busklassen werden gesondert beurteilt.

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Hinweis zur Berechnung: Tabellen und Rechner verwenden dieselben Fristdaten aus Anlage 8e FeV. Bei alten Dokumenten berücksichtigen wir die Sonderregel für vor 1953 Geborene. Bei Karten ab dem 19. Januar 2013 zählt das Ablaufdatum in Feld 4b. Befristungen einzelner Fahrerlaubnisklassen werden nicht geprüft. Die Berechnung erfolgt in Ihrem Browser; Ihre Eingaben werden weder versendet noch gespeichert.
Inhaltsverzeichnis

Führerscheinumtausch 2027:
Das Wichtigste in Kürze

  • Frist 2027: Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht sein. Für vor 1953 Geborene gilt bei diesen alten Dokumenten der 19. Januar 2033.
  • Papier bis Ende 1998: Für die Frist zählt das Geburtsjahr.
  • Karte von 1999 bis 18. Januar 2013: Entscheidend ist das Ausstellungsjahr in Feld 4a.
  • Vor 1953 geboren: Für diese alten Dokumente bleibt Zeit bis 19. Januar 2033.
  • Reiner Dokumententausch: Für Pkw- und Motorradklassen grundsätzlich ohne neue Prüfung; neu ausgestellte Dokumente sind grundsätzlich 15 Jahre gültig.

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Führerscheinumtausch im Januar 2027: Wer ist betroffen?

Bis zum 19. Januar 2027 müssen Sie Ihren alten Kartenführerschein umtauschen, wenn er 2002, 2003 oder 2004 ausgestellt wurde und Sie 1953 oder später geboren sind. Für vor 1953 Geborene gilt bei diesen alten Dokumenten der 19. Januar 2033. Entscheidend ist die Ausstellung der vorhandenen Karte, nicht der Tag Ihrer Fahrprüfung. Die verbindliche Zuordnung steht in Anlage 8e FeV.

Der Stichtag gilt innerhalb Deutschlands einheitlich. Ob Sie Ihren Antrag im Bürgeramt, bei der Fahrerlaubnisbehörde oder über ein Onlineportal stellen, richtet sich dagegen nach Ihrem Wohnort. Planen Sie den Behördengang und die Herstellung vor dem Januar-Termin ein.

Führerschein umtauschen: bis wann gilt welche Regel?

Ordnen Sie zuerst Ihr aktuelles Dokument einer der drei Gruppen zu. Ein früher einmal ausgestellter Papierführerschein ist für die Zuordnung nicht mehr entscheidend, wenn Sie inzwischen eine neue Karte besitzen.

  1. Papierführerschein bis Ende 1998: Für die Staffelung ist Ihr Geburtsjahr maßgeblich.
  2. Alte Karte vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013: Prüfen Sie das Ausstellungsjahr in Feld 4a und die Ausnahme für vor 1953 Geborene.
  3. Karte ab 19. Januar 2013: Lesen Sie das Ablaufdatum in Feld 4b ab. Diese Dokumente folgen nicht dem alten Stufenplan.

2033 ist keine allgemeine Fristverlängerung. Wenn Ihr alter Führerschein bereits 2025 oder 2026 umzutauschen war, dürfen Sie nicht bis 2033 warten. Der letzte Termin im Stufenplan ersetzt keinen früheren persönlichen Stichtag.

Sechs Beispiele für Ihre persönliche Umtauschfrist

Die folgenden Beispiele zeigen, warum das Geburtsjahr allein bei Kartenführerscheinen häufig nicht genügt. Sie beziehen sich auf den Dokumententausch; eine gesonderte Klassenbefristung ist zusätzlich zu prüfen.

Ihre AngabenMaßgebliche FristWarum?
Geboren 1975, Karte aus 200319.01.2027Ausstellung zwischen 2002 und 2004
Geboren 1952, Karte aus 200319.01.2033Sonderregel für vor 1953 Geborene
Geboren 1960, Karte aus 200619.01.2028Ausstellung zwischen 2005 und 2007
Geboren 1975, Papierführerschein aus 199319.01.2025Geburtsjahr ab 1971; Frist bereits verstrichen
Geboren 1970, Karte vom 18.01.201319.01.2033Letzter Ausstellungstag im alten Stufenplan
Karte vom 19.01.2013 oder späterDatum in Feld 4bBereits befristetes Dokument
Ausstellungsdatum auf dem Führerschein: Feld 4a auf der Vorderseite
Das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins finden Sie auf der Vorderseite in Feld 4a. Feld 4b nennt das Ablaufdatum des Dokuments. © KI-generiert

Wo steht das Ausstellungsdatum auf dem Führerschein?

Das Ausstellungsdatum Ihrer Führerscheinkarte steht auf der Vorderseite in Feld 4a. Nutzen Sie für den Führerscheinumtausch dieses Datum. Die Daten auf der Rückseite gehören zu den einzelnen Fahrerlaubnisklassen und beantworten eine andere Frage.

Feld 4a, Feld 4b und die Rückseite richtig lesen

  • Feld 4a – Ausstellung des Dokuments: Bestimmt die Umtauschgruppe alter Karten.
  • Feld 4b – Ablauf des Dokuments: Zeigt bei befristeten Karten, bis wann der Nachweis gültig ist.
  • Spalte 10 – Erteilung einer Klasse: Nennt auf der Rückseite, seit wann Sie die betreffende Fahrerlaubnisklasse besitzen.
  • Spalte 11 – Ablauf einer Klasse: Kann unabhängig von Feld 4b eine frühere Verlängerung erforderlich machen, insbesondere bei Lkw- oder Busklassen.

Beispiel: Sie haben Ihre Fahrerlaubnis 1988 erworben, aber 2004 eine neue Karte erhalten. Für den alten Kartenführerschein zählt 2004. Wurde die Karte dagegen 2016 neu ausgestellt, prüfen Sie Feld 4b. Das ursprüngliche Erteilungsdatum macht diese neue Karte nicht wieder zu einem alten Dokument.

Die Bedeutung der nummerierten Felder ist im Führerscheinmuster in Anlage 8 FeV erläutert.

Führerschein aus Januar 2013: Auf den genauen Tag kommt es an

„Ausgestellt 2013“ reicht zur Einordnung nicht aus: Der 18. Januar 2013 gehört noch zum Stufenplan; ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind nach § 24a FeV grundsätzlich 15 Jahre befristet. Übernehmen Sie deren tatsächliches Ablaufdatum aus Feld 4b, statt pauschal 2033 anzusetzen.

Ist ein Eintrag unleserlich oder widersprüchlich, lassen Sie ihn von Ihrer Fahrerlaubnisbehörde klären. Ein geschätztes Datum kann im Rechner zu einer falschen Frist führen.

Führerscheinumtausch: Welche Frist gilt für Ihr Dokument?

Die folgenden Tabellen bilden den gesetzlichen Stufenplan nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ab. Die Karten-Tabelle steht zuerst; darunter finden Sie die Geburtsjahrgänge für Papierführerscheine. Die Statusanzeige bezieht sich auf das heutige Datum in Deutschland. Rechtsgrundlage: Anlage 8e FeV.

Kartenführerschein umtauschen: Fristen nach Ausstellungsjahr

Diese Staffelung gilt für alte Karten vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 und für 1953 oder später Geborene. Wer vor 1953 geboren wurde, fällt bei diesen Dokumenten unter die Sonderfrist 2033.

AusstellungsjahrUmtauschen bisStatus der regulären Frist
1999–2001Frist abgelaufen
2002–2004Frist noch offen
2005–2007Frist noch offen
2008Frist noch offen
2009Frist noch offen
2010Frist noch offen
2011Frist noch offen
2012 bis 18. Januar 2013Frist noch offen
Ausnahme: Für vor 1953 Geborene gilt bei diesen alten Karten unabhängig vom Ausstellungsjahr der 19. Januar 2033. Bei Ausstellung ab 19. Januar 2013 ist dagegen Feld 4b maßgeblich.

Papierführerschein umtauschen: Fristen nach Geburtsjahr

Bei grauen, rosafarbenen und entsprechenden alten DDR-Papierführerscheinen bis Ende 1998 entscheidet das Geburtsjahr. Für die ab 1953 Geborenen sind diese Termine bereits verstrichen. Der Januar-Stichtag 2027 verschiebt sie nicht.

GeburtsjahrUmtauschen bisStatus
vor 1953Frist noch offen
1953–1958Frist abgelaufen
1959–1964Frist abgelaufen
1965–1970Frist abgelaufen
1971 oder späterFrist abgelaufen
Hinweis: Für vor 1953 Geborene gilt der 19. Januar 2033. Der historische Umtauschtermin für die Jahrgänge 1953–1958 lautet nach Anlage 8e FeV 19. Juli 2022.

Führerschein umtauschen: Wo stellen Sie den Antrag?

Erster Ansprechpartner ist die Fahrerlaubnisbehörde Ihres aktuellen Wohnorts. Teilweise übernehmen Bürgerämter den Antrag. Ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist oder ein Onlineverfahren zur Verfügung steht, erfahren Sie im offiziellen Serviceportal Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.

Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie vorbereiten

  • Identitätsnachweis: Personalausweis oder Reisepass; weitere Anforderungen der örtlichen Stelle beachten.
  • Bisheriger Führerschein: Das Original des auszutauschenden Dokuments.
  • Aktuelles biometrisches Passfoto: Vorab prüfen, in welcher Form Ihre Behörde das Foto verlangt. Anforderungen anderer Ausweisdokumente lassen sich nicht automatisch übertragen.
  • Antragsformular und Gebühr: Falls erforderlich, Formular vor dem Termin ausfüllen und akzeptierte Zahlungsarten prüfen.
  • Gegebenenfalls Karteikartenabschrift: Insbesondere bei Papierführerscheinen, die eine andere Behörde ausgestellt hat.

Was ist eine Karteikartenabschrift?

Die Abschrift dokumentiert die bei der ursprünglichen Ausstellungsbehörde gespeicherten Fahrerlaubnisdaten. Sie kann benötigt werden, wenn Sie mit einem alten Papierführerschein umgezogen sind. Fragen Sie frühzeitig nach, ob Sie die Abschrift selbst anfordern sollen und an welche Stelle sie zu senden ist. Das Serviceportal Berlin beschreibt das Verfahren für auswärtige Papierführerscheine und weist auf mögliche Verzögerungen bei fehlender Abschrift hin.

In fünf Schritten zum neuen Führerschein

  1. Dokument zuordnen: Frist im Rechner prüfen und mit der passenden Tabelle abgleichen.
  2. Zuständige Stelle finden: Auf der offiziellen Website Ihres Wohnorts nach „Pflichtumtausch Führerschein“ suchen.
  3. Antrag vorbereiten: Unterlagen, Foto, eventuelle Abschrift und Zahlungsmöglichkeit organisieren.
  4. Rechtzeitig beantragen: Genügend Vorlauf bis zum Stichtag lassen und Versand oder Abholung vereinbaren.
  5. Neue Karte prüfen: Persönliche Daten, Klassen, Schlüsselzahlen und Ablaufdaten kontrollieren.

Kann ich den Führerschein online umtauschen?

Das hängt von Ihrem Wohnort ab. Ein bundesweit einheitlicher Onlineablauf lässt sich daraus nicht ableiten. Prüfen Sie, ob Ihr Serviceportal einen vollständigen Onlineantrag oder lediglich eine Terminbuchung anbietet. Diese Unterscheidung ist praktisch wichtig: Ein gebuchter Termin ist noch kein abgeschlossener Antrag.

Hilfreiche amtliche Einstiege sind Berlin: Kartenführerschein umtauschen und Hamburg: Pflichtumtausch alter Führerscheine. Die dort genannten Abläufe gelten vor Ort, nicht automatisch in anderen Städten.

Was kostet der Führerscheinumtausch und wie lange dauert er?

Für den regulären Pflichtumtausch nennt das Bundesverkehrsministerium Grundgebühren von 25,50 Euro und 1 Euro, zusammen 26,50 Euro. Das Passfoto kostet zusätzlich. Versand, Expressleistungen oder besondere Vorgänge können den Gesamtbetrag erhöhen.

KostenpositionWas sollten Sie einplanen?
Regulärer UmtauschGrundgebühren laut BMV: insgesamt 26,50 Euro
Biometrisches PassfotoZusätzlicher Preis des Fotoanbieters
Direktversand oder ExpressZusatzkosten nach Angebot Ihrer Behörde
Verlust oder weitere ÄnderungenAbweichender Vorgang; Gebühren gesondert erfragen

Eine einheitliche Gesamtsumme ist deshalb wenig hilfreich. Beispielsweise nennt Berlin zum Recherchezeitpunkt 26,50 Euro für den Kartentausch und 6,32 Euro für Direktversand; Hamburg nennt auf seiner Pflichtumtausch-Seite 31,90 Euro. Maßgeblich ist die aktuelle Gebührenauskunft Ihrer zuständigen Behörde.

Bearbeitungszeit: Termin und Herstellung getrennt planen

Berücksichtigen Sie drei Zeitblöcke: die Suche nach einem Termin, die Bearbeitung eines vollständigen Antrags und die Herstellung beziehungsweise Zustellung. Fehlende Unterlagen können den Ablauf zusätzlich verlängern. Fragen Sie vor Ort nach der derzeitigen Dauer, statt mit einer festen bundesweiten Wochenzahl zu rechnen.

Für den Januar-Termin früh handeln: Zum Ablauf der Frist muss der neue Führerschein bereits vorliegen. Darauf weist unter anderem das Serviceportal Berlin ausdrücklich hin. Eine Terminbuchung oder Antragstellung verlängert die Gültigkeit des alten Dokuments nicht automatisch.

Führerscheinumtausch-Frist verpasst: Was tun?

Beantragen Sie den Umtausch zeitnah und klären Sie mit der Behörde, welchen gültigen Nachweis Sie bis zur Aushändigung erhalten können. Nach dem gesetzlichen Stichtag ist das alte Dokument ungültig. Ein verspäteter Termin allein hebt diese Folge nicht auf.

Die Bundesregierung nennt bei unterlassenem Umtausch ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Das ist vom Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG zu unterscheiden: Der bloß versäumte Dokumententausch entzieht Ihnen nicht automatisch die Fahrerlaubnis. Eine tatsächlich entzogene Fahrerlaubnis oder eine abgelaufene Fahrberechtigung ist eine andere Situation. Auch ein angeordnetes Fahrverbot bleibt unabhängig vom Dokumententausch zu beachten.

Kein Termin vor der Frist verfügbar?

Kontaktieren Sie die zuständige Stelle, erläutern Sie Ihren Stichtag und fragen Sie nach dem vorgesehenen Verfahren. Bewahren Sie die Terminbestätigung und den Nachweis einer Antragstellung auf. Diese Unterlagen dokumentieren Ihre Bemühungen, ersetzen aber keinen gültigen Führerschein. Ob ein vorläufiger Nachweis möglich ist und wo er gilt, muss die Behörde klären.

Darf ich mit dem alten Führerschein ins Ausland fahren?

Verlassen Sie sich bei einer Auslandsreise nicht auf ein abgelaufenes Dokument oder eine deutsche Terminbestätigung. Klären Sie vor der Fahrt, ob Ihr Nachweis im Reiseland anerkannt wird. Das gilt besonders für vorläufige Dokumente. Bei einer Mietwagenbuchung lohnt sich zusätzlich die Abstimmung mit dem Vermieter.

Gültigkeit nach dem Umtausch: Was ändert sich?

Der neue Kartenführerschein ist grundsätzlich 15 Jahre gültig. Das betrifft den Nachweis als Dokument. Für Pkw- und Motorradklassen bedeutet die Erneuerung grundsätzlich keine neue Fahrprüfung. Die Gültigkeit des Dokuments und die Geltungsdauer Ihrer Fahrerlaubnisklassen sind nach § 24a FeV und § 23 FeV getrennt zu betrachten.

Bleiben Klasse 3, Anhänger- und Motorradberechtigungen erhalten?

Bei alten Führerscheinen werden die bisherigen Berechtigungen in die heutigen Klassen und gegebenenfalls Schlüsselzahlen übertragen. Welche Eintragungen dazugehören, hängt unter anderem vom Erteilungsdatum ab. Anlage 3 FeV regelt die Umstellung alter Fahrerlaubnisse. Eine alte Klasse 3 lässt sich deshalb nicht pauschal auf die heutige Klasse B reduzieren. Einen ergänzenden Überblick über die heutigen Führerscheinklassen und die Fahrerlaubnis bietet der Ratgeber auf derbussgeldkatalog.de.

Wenn Sie bestimmte Anhänger, schwerere Fahrzeuge oder landwirtschaftliche Fahrzeuge fahren, benennen Sie diesen Bedarf beim Antrag ausdrücklich. Prüfen Sie nach Erhalt der Karte, ob die benötigten Berechtigungen und Schlüsselzahlen erfasst sind. Bei Unklarheiten sollten Sie die Eintragungen vor der nächsten entsprechenden Fahrt klären.

Sehtest, ärztliche Untersuchung und Lkw- oder Busklassen

Beim reinen Dokumententausch von Pkw- oder Motorradführerscheinen ist grundsätzlich keine neue Fahr- oder Gesundheitsprüfung vorgesehen. Eine Verlängerung befristeter Lkw- oder Busklassen ist davon zu trennen. Auch die Änderung einer Sehhilfen-Auflage oder konkrete Zweifel an der Fahreignung können zusätzliche Nachweise erforderlich machen.

Darf ich den alten Führerschein behalten?

Ja, auf Wunsch kann Ihnen die Behörde das bisherige Dokument als Erinnerungsstück überlassen. Es muss zuvor sichtbar und dauerhaft entwertet werden. Das regelt § 25 Absatz 5 FeV. Mit dem entwerteten Führerschein dürfen Sie Ihre Fahrberechtigung nicht mehr nachweisen.

Sonderfälle: Verlust, Namensänderung und Ersatzkarte

Führerschein verloren oder gestohlen

Ist das Dokument nicht mehr vorhanden, geht es um ein Ersatzdokument. Nach § 25 Absatz 4 FeV ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen und Ersatz zu beantragen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Teilen Sie der Behörde auch mit, wenn Ihre Umtauschfrist bevorsteht. Die Unterlagen und Kosten können vom normalen Pflichtumtausch abweichen.

Neue Karte nach Namensänderung oder Ersatz

Prüfen Sie die tatsächlich vorliegende Karte. Steht in Feld 4a etwa 2018, ordnen Sie das Dokument nicht mehr anhand der Ausstellung Ihrer früheren Karte aus 2003 ein. Bei unklaren Angaben oder einer nachträglichen Befristung lassen Sie die geltende Dokumentengültigkeit bestätigen.

Sie möchten den Pflichtumtausch mit einer weiteren Änderung verbinden? Fragen Sie vor der Antragstellung, welche zusätzlichen Nachweise benötigt werden und ob beide Anliegen gemeinsam erledigt werden können.

Führerschein umtauschen bei Wohnsitz im Ausland

Bei gewöhnlichem Wohnsitz im EU- oder EWR-Ausland ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde am dortigen Wohnort zuständig. Ein deutscher Führerschein bedeutet nicht automatisch, dass Sie den Austausch während eines Heimatbesuchs in Deutschland erledigen können.

Bei Wohnsitz außerhalb der EU und des EWR empfiehlt das Bundesverkehrsministerium die Kontaktaufnahme mit der ausstellenden deutschen Behörde. Es beschreibt ein Verfahren unter Einbeziehung der Auslandsvertretung. Klären Sie außerdem die Regeln Ihres Wohnsitzstaats und planen Sie mögliche Post- und Abstimmungszeiten ein.

Ihre Checkliste vor dem Führerscheinumtausch

  • Richtiges Datum abgelesen? Feld 4a für alte Karten, Feld 4b für befristete Dokumente.
  • Ausnahme geprüft? Vor 1953 Geborene haben bei alten Dokumenten die Sonderfrist 2033.
  • Stichtag notiert? Nicht nur „Januar“, sondern den vollständigen Tag und das Jahr festhalten.
  • Unterlagen vollständig? Foto, Ausweis, Originalführerschein und gegebenenfalls Abschrift bereitlegen.
  • Genügend Vorlauf? Termin, Bearbeitung und Erhalt vor der persönlichen Frist planen.
  • Besondere Klassen oder Reise geplant? Berechtigungen und Anerkennung vorab mit der Behörde klären.

Starten Sie mit dem Führerscheinumtausch-Rechner. Stimmt das Ergebnis wegen besonderer Eintragungen nicht mit Ihrem Dokument überein, ist die Fahrerlaubnisbehörde der richtige Ansprechpartner. Der Rechner kann nur die von Ihnen eingegebenen Daten auswerten.

Häufige Fragen zum Führerscheinumtausch 2027

Welche Führerscheine müssen bis Januar 2027 umgetauscht werden?

Alte deutsche Kartenführerscheine aus den Ausstellungsjahren 2002 bis 2004 sind bis einschließlich 19. Januar 2027 umzutauschen. Für vor 1953 Geborene gilt bei diesen alten Dokumenten der 19. Januar 2033.

Führerschein umtauschen: bis wann muss ich persönlich handeln?

Bei Papierführerscheinen bis Ende 1998 entscheidet das Geburtsjahr. Bei alten Karten vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 zählt das Ausstellungsjahr, ergänzt um die Ausnahme für vor 1953 Geborene. Bei neueren Karten gilt das Ablaufdatum in Feld 4b.

Gilt der Führerscheinumtausch im Januar für alle Autofahrer?

Nein. Der Januar-Stichtag betrifft jeweils eine bestimmte Umtauschgruppe. 2027 sind alte Karten aus 2002 bis 2004 an der Reihe. Bereits früher abgelaufene Fristen werden dadurch nicht verlängert.

Muss ich einen Führerschein von 2004 schon 2027 umtauschen?

Ja, wenn Sie 1953 oder später geboren wurden und noch die alte Karte mit Ausstellungsjahr 2004 besitzen. Dann endet die Frist am 19. Januar 2027. Bei einer später neu ausgestellten Karte prüfen Sie deren eigene Gültigkeit.

Ich bin 1952 geboren und habe eine Karte von 2003. Gilt die Frist 2027?

Nein. Für vor 1953 Geborene gilt bei diesem alten Dokument der 19. Januar 2033. Die Sonderregel verlängert keine Befristung einzelner Fahrerlaubnisklassen und kein Ablaufdatum einer neueren Karte.

Was gilt für einen Führerschein aus Januar 2013?

Bei Ausstellung bis einschließlich 18. Januar 2013 gilt noch der alte Stufenplan mit Umtausch bis 19. Januar 2033. Bei Ausstellung ab 19. Januar 2013 ist das eingetragene Ablaufdatum in Feld 4b entscheidend.

Zählt Feld 4a oder das Erteilungsdatum auf der Rückseite?

Für die Staffelung alter Karten zählt Feld 4a auf der Vorderseite. Die Erteilungsdaten in Spalte 10 auf der Rückseite beziehen sich auf die einzelnen Klassen und ersetzen das Ausstellungsdatum des Dokuments nicht.

Kann ich meinen Führerschein vor der Frist umtauschen?

Ein früherer Umtausch ist grundsätzlich möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde nach dem Antragsweg und planen Sie den Erhalt des neuen Dokuments vor Ihrem Stichtag.

Welche Unterlagen brauche ich für den Führerscheinumtausch?

Üblicherweise benötigen Sie einen Identitätsnachweis, den bisherigen Führerschein und ein aktuelles biometrisches Foto. Bei Papierführerscheinen einer anderen Ausstellungsbehörde kann eine Karteikartenabschrift hinzukommen. Die örtliche Stelle nennt die genauen Anforderungen.

Was kostet der Führerscheinumtausch?

Das Bundesverkehrsministerium nennt für den regulären Pflichtumtausch Grundgebühren von insgesamt 26,50 Euro. Foto, Versand, Express oder besondere Vorgänge können zusätzlich kosten. Prüfen Sie den Gesamtbetrag bei Ihrer örtlichen Behörde.

Muss ich für den Pflichtumtausch eine Fahrprüfung oder einen Sehtest machen?

Beim reinen Dokumententausch eines Pkw- oder Motorradführerscheins grundsätzlich nicht. Andere Anforderungen können bei der Verlängerung befristeter Lkw- oder Busklassen, bei geänderten Auflagen oder konkreten Eignungszweifeln gelten.

Verlängert ein gebuchter Termin die Umtauschfrist?

Nein, eine Terminbuchung verlängert die Dokumentengültigkeit nicht automatisch. Kontaktieren Sie die Behörde bei drohendem Fristablauf und fragen Sie nach dem vorgesehenen Verfahren sowie gegebenenfalls einem gültigen vorläufigen Nachweis.

Was passiert, wenn ich die Führerscheinumtausch-Frist verpasst habe?

Das alte Dokument wird nach dem Stichtag ungültig. Die Bundesregierung nennt für unterlassenen Umtausch ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Die bestehende Fahrerlaubnis erlischt durch den bloß verspäteten Dokumententausch nicht automatisch. Beantragen Sie den Austausch zeitnah.

Darf ich den alten Führerschein nach dem Umtausch behalten?

Ja, auf Wunsch kann die Behörde Ihnen das alte Dokument nach sichtbarer und dauerhafter Entwertung überlassen. Als gültiger Führerscheinnachweis kann es danach nicht mehr verwendet werden.

Beginnt nach dem Umtausch eine neue Probezeit?

Nein. Der Austausch des Nachweisdokuments ist keine erneute Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis. Er startet deshalb keine neue Probezeit und verlängert eine bestehende Probezeit nicht.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Der Rechner bietet eine Orientierung anhand Ihrer Angaben. Besondere Eintragungen, ausländische Dokumente und Befristungen einzelner Klassen erfordern eine gesonderte Prüfung durch die zuständige Behörde.

Rechner liefern eine erste Orientierung. Bei Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot sollte der Bescheid trotzdem genau geprüft werden.



Häufig verwendete Messgeräte zur Verkehrskontrolle




Häufig aufgeführte Paragraphen bei Verkehrsverstößen




Häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften



Häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften



Bußgeldstellen in Deutschland