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Höhere Bußgelder?

StVG-Novelle: Das gilt seit Juli 2026


Grafik zur StVO-Novelle Juli 2026
© KI generiert – Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Regeln durch die StVG-Novelle.
    Burcu Bostan
    Burcu Bostan 13.07.2026 5 Minuten

    Die StVG-Novelle bringt keinen vollständig neuen Bußgeldkatalog. Dennoch verändert sie seit dem 1. Juli 2026 wichtige Abläufe: Behörden können Verkehrsverstöße länger verfolgen, falsche Fahrerangaben strenger ahnden und digitale Kontrollverfahren vorbereiten.



    Das Wichtigste in Kürze:
    • Für typische Verkehrsverstöße gelten weiterhin die bisherigen Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog. Das betrifft unter anderem Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- und Handyverstöße.
    • Die Neuerungen betreffen stattdessen vor allem die Bearbeitung von Fällen im Bußgeldverfahren und den zunehmenden Einsatz digitaler Kontrolltechnik.
    • Einen vertieften Überblick über die neuen Fristen, die Übergangsregeln und die Bedeutung für laufende Verfahren bietet unser Ratgeber zur StVG-Novelle 2026.


    Punkte gegen Geld abgeben strafbar

    Seit dem 1. Juli 2026 kann der sogenannte Punktehandel als eigenständige Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Betroffen sind nicht nur Autofahrer, die absichtlich einen falschen Verantwortlichen nennen. Auch Personen, die solche Vereinbarungen vermitteln, organisieren oder gegen Bezahlung anbieten, müssen mit Konsequenzen rechnen. Das mögliche Bußgeld liegt bei bis zu 30.000 Euro.



    Verkehrsverstöße können länger verfolgt werden

    Für viele Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beginnt das Verfahren seit Juli mit einer sechsmonatigen Verjährungsfrist. Bislang waren es grundsätzlich drei Monate. Die Behörden gewinnen dadurch mehr Zeit, den Fahrer festzustellen und einen Bußgeldbescheid auf den Weg zu bringen. Für Betroffene heißt das: Auch mehrere Monate nach einem Verkehrsverstoß kann noch ein Schreiben der Bußgeldstelle eintreffen.



    Kontrollfahrzeuge sollen digitales Parken überprüfen

    Die Reform ermöglicht Kommunen, die Überwachung bewirtschafteter Parkflächen stärker zu automatisieren. Sogenannte Scancars können beim Vorbeifahren Fahrzeugkennzeichen aufnehmen und prüfen, ob ein digitaler Parkschein oder eine andere elektronische Parkerlaubnis hinterlegt ist. Einen bundesweiten Einsatz gibt es dadurch jedoch nicht automatisch. Jede Stadt oder Gemeinde muss selbst entscheiden, ob sie die Technik einführt und die notwendigen Strukturen dafür schafft.



    Führerscheindaten sollen auf das Smartphone kommen

    Ein weiterer Bestandteil der Novelle betrifft die Digitalisierung des Führerscheins. Künftig soll ein digitaler Nachweis auf dem Smartphone möglich sein, der bei Kontrollen in Deutschland vorgezeigt werden kann. Autofahrer können die Plastikkarte aber noch nicht allein wegen der Gesetzesänderung zu Hause lassen. Bevor das Angebot nutzbar ist, müssen die technischen Systeme, Sicherheitsverfahren und Kontrollmöglichkeiten vollständig eingerichtet werden.



    Wiederholungstäter erhalten teilweise eine kurze Übergangsfrist

    Schon seit dem 1. Juni 2026 gilt eine neue Vorgabe für bestimmte Autofahrer, gegen die erneut ein Fahrverbot verhängt wurde. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können sie den Beginn des Fahrverbots nun innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Monat organisieren. Früher setzte die Verbotszeit in diesen Fällen grundsätzlich unmittelbar mit der Rechtskraft ein. Die neue Frist gilt allerdings nicht pauschal für jede Person mit früheren Verkehrsverstößen.



    Die praktische Umsetzung erfolgt nicht überall gleichzeitig

    Einige Neuerungen sind bereits unmittelbar für Bußgeldverfahren relevant. Dazu gehören die längere Verjährungsfrist, das Vorgehen gegen den Punktehandel und die angepasste Regelung zum Antritt eines Fahrverbots. Beim digitalen Führerschein und bei Scancars zeigt sich die Reform dagegen zunächst vor allem im gesetzlichen Rahmen. Wann diese Angebote im Alltag tatsächlich verfügbar oder sichtbar werden, hängt von der weiteren technischen und kommunalen Umsetzung ab.



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    Quellen & weiterführende Hinweise +
    • Bundesgesetzblatt I 2026 Nr. 142, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/142/VO.html (zuletzt abgerufen am 10.07.2026).
    • Straßenverkehrsgesetz (StVG), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/ (zuletzt abgerufen am 10.07.2026).
    • § 26 Straßenverkehrsgesetz (StVG), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__26.html (zuletzt abgerufen am 10.07.2026).
    • § 33 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__33.html (zuletzt abgerufen am 10.07.2026).
    • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/ (zuletzt abgerufen am 10.07.2026).
    • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/ (zuletzt abgerufen am 10.07.2026).
    • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/ (zuletzt abgerufen am 10.07.2026).
    • Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32025L2205 (zuletzt abgerufen am 10.07.2026).
    • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679 (zuletzt abgerufen am 10.07.2026).

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