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  • Hohe Bußgelder für Punktehandel

Neue Regelung gegen den Handel mit Punkten

Punktehandel steht seit 1. Juli unter Strafe


Hohe Bußgelder für Punktehandel
© KI generiert – Wer seine Strafe auf andere abwälzen will, riskiert ein Bußgeld.
    Burcu Bostan
    Burcu Bostan 03.07.2026 5 Minuten

    Lange galt der Einsatz eines Strohmanns als mögliches Schlupfloch nach einem Verkehrsverstoß. Seit dem 1. Juli hat sich die Rechtslage grundlegend geändert.



    Das Wichtigste in Kürze:
    • Wer seine Strafe auf einen Strohmann abwälzen möchte, stößt seit dem 1. Juli auf rechtliche Hürden.
    • Die neuen Vorschriften sehen hohe Bußgelder für alle Beteiligten am Punktehandel vor.
    • Ziel der Neuregelung ist es, mehr Verantwortung im Straßenverkehr durchzusetzen.


    Wie lief der Punktehandel ab?

    Wer im Straßenverkehr zu schnell fährt oder eine rote Ampel missachtet, landet schnell im Fahreignungsregister in Flensburg. Ab acht Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis. In der Praxis wurde versucht, diese Konsequenzen über Dritte abzufedern oder ganz zu umgehen.

    Dabei kamen sowohl digitale Angebote als auch persönliche Kontakte ins Spiel, um sogenannte Strohmänner einzuschalten. Diese sollten offiziell als Verursacher auftreten, obwohl sie den Verstoß tatsächlich nicht begangen hatten. Ziel war es, Einträge wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot auf eine andere Person zu verlagern.



    Härtere Strafen gegen Täuschung

    Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wurde diese Praxis eindeutig eingeschränkt. Seit dem 1. Juli ist es nicht mehr erlaubt, Behörden durch falsche Angaben zur tatsächlichen Verantwortlichkeit zu täuschen. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 23 StVG.

    Verstöße gegen diese Regelung können erhebliche Geldbußen nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen sind Strafen von bis zu 30.000 Euro möglich. Damit soll sichergestellt werden, dass Verkehrsverstöße wieder eindeutig der tatsächlich verantwortlichen Person zugeordnet werden.



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    Quellen & weiterführende Hinweise +
    • § 23 StVG
      gesetze-im-internet.de
      Gesetzesnorm aus dem Straßenverkehrsgesetz zur Regelung von Verstößen im Zusammenhang mit Täuschung und missbräuchlichen Angaben; zuletzt abgerufen am 03.07.2026.

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