Höhere Bußgelder 2027 treffen Verkehrsteilnehmer nicht gleichermaßen. Während eine pauschale Erhöhung im Bußgeldkatalog für Pkw bislang nicht beschlossen ist, werden bestimmte Verstöße mit E-Scootern und Fahrrädern ab März teurer. Diese Unterschiede sollten Sie kennen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Für Pkw-Fahrer ist bislang keine pauschale Bußgelderhöhung zum Jahresbeginn 2027 beschlossen.
- Die beschlossenen Anpassungen starten am 1. März 2027 und betreffen unter anderem E-Scooter- und Radverkehr.
- Unerlaubtes Gehwegfahren mit dem E-Scooter kostet künftig 25 bis 40 Euro, abhängig von zusätzlichen Folgen.
- Radfahrer zahlen für die Nichtbenutzung eines vorgeschriebenen Radwegs künftig im einfachen Fall 25 Euro statt 20 Euro.
- Das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gilt ab März auch für E-Scooter. Ohne entsprechende Freigabe bleiben Gehwege grundsätzlich verboten.
Bußgeldkatalog 2027: Werden Autofahrer ab Januar stärker zur Kasse gebeten?
Für eine allgemeine Verteuerung der üblichen Pkw-Verstöße zum Jahresbeginn 2027 gibt es nach dem Recherchestand vom 29. Oktober 2026 keinen entsprechenden Beschluss. Wer über neue Bußgelder liest, sollte deshalb zunächst prüfen, welche Fahrzeugart und welcher Verstoß gemeint sind.
Die derzeit feststehenden Anpassungen betreffen unter anderem die Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge und den Radverkehr. Sie beginnen am 1. März 2027. Ein und dieselbe Meldung kann damit für einen E-Scooter-Fahrer eine höhere Zahlung bedeuten, für einen Autofahrer mit einem Tempoverstoß aber ohne Änderung des einschlägigen Regelsatzes bleiben.
Zum Nachschlagen einzelner Sanktionen dient unser Bußgeldkatalog mit Punkten und Fahrverboten. Im Folgenden geht es gezielt um die Neuerungen.
E-Scooter-Bußgelder 2027: Gehwegfahren und Personenmitnahme werden teurer
Wer mit einem E-Scooter einen nicht freigegebenen Gehweg befährt, muss künftig im einfachen Fall mit 25 Euro rechnen. Bisher beträgt der Regelsatz 15 Euro. Auch bei zusätzlichen Folgen steigen die Beträge. Die unzulässige Mitnahme einer weiteren Person kostet künftig 25 Euro.
Die Auswahl zeigt, wie sich typische Fälle verändern:
| Situation |
Bisher |
Ab März 2027 |
| Mit dem E-Scooter unerlaubt auf dem Gehweg gefahren |
15 Euro |
25 Euro |
| Dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer behindert |
20 Euro |
30 Euro |
| Dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet |
25 Euro |
35 Euro |
| Dabei einen Sachschaden verursacht |
30 Euro |
40 Euro |
Grundlage sind die Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 32. Die bisherigen Beträge ergeben sich aus der geltenden Anlage zum Bußgeldkatalog.
Die Neuregelung zur Personenmitnahme gilt nicht ausschließlich für E-Scooter. Der geänderte Tatbestand ist allgemein gefasst und bezieht Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge ausdrücklich ein.
Radfahrer 2027: Welche Verstöße gegen die Radwegregeln kosten mehr?
Bei Fahrrädern steigen ebenfalls einzelne Verwarnungsgelder. Wer einen durch Verkehrszeichen vorgeschriebenen Radweg nicht benutzt, zahlt künftig im einfachen Fall 25 statt 20 Euro. Mit Behinderung sind 30 Euro, mit Gefährdung 35 Euro und mit Sachbeschädigung 40 Euro vorgesehen.
Auch das Befahren eines Radwegs in nicht zulässiger Richtung wird künftig im Grundfall mit 25 Euro erfasst. Entscheidend bleibt jedoch, ob die konkrete Fahrtrichtung verboten ist. Eine entsprechende Freigabe kann die Nutzung eines linksseitigen Radwegs erlauben.
Nicht jeder Radweg ist automatisch benutzungspflichtig. Für den Vorwurf, ein vorgeschriebener Weg sei nicht benutzt worden, kommt es auf die Beschilderung und die konkrete Verkehrssituation an.
Neue E-Scooter-Regeln: Wo darf man ab März 2027 fahren?
Neben höheren Verwarnungsgeldern bringt die Reform Erleichterungen. Das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gilt künftig auch für E-Scooter. Damit können etwa entsprechend freigegebene Gehwege und Fußgängerzonen genutzt werden. Nach den Informationen des Bundesverkehrsministeriums zur Reform gelten dabei weiterhin Schrittgeschwindigkeit und der Schutz des Fußgängerverkehrs.
Ein Beispiel: Ein Gehweg mit entsprechender Freigabe darf ab März grundsätzlich auch mit dem E-Scooter befahren werden. Fehlt die Freigabe, lässt sich daraus keine Erlaubnis ableiten. Ob ein Gehweg breit oder gerade menschenleer ist, ersetzt das erforderliche Zusatzzeichen nicht.
Zusätzlich wird der Grünpfeil für den Radverkehr für E-Scooter nutzbar. Vor dem Rechtsabbiegen bei Rot muss zunächst angehalten werden. Allgemeine Grundlagen erläutert unser Beitrag über E-Scooter im Straßenverkehr.
Tempo, rote Ampel und Handy: Welche Bußgelder gelten für Pkw 2027?
Die beschlossene März-Reform erhöht nicht pauschal die bekannten Pkw-Regelsätze für diese Verstöße. Für die konkrete Sanktion bleiben die jeweiligen Voraussetzungen ausschlaggebend.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen beispielsweise innerorts und außerorts unterschieden werden. Beim Überfahren einer roten Ampel spielt unter anderem die Rotdauer eine Rolle. Eigene Regelungen gelten für Handyverstöße und einen zu geringen Sicherheitsabstand.
Dass keine allgemeine Erhöhung beschlossen ist, bedeutet somit nicht, dass bei einem bestimmten Verstoß nur ein geringer Betrag droht. Die bestehenden Sanktionen und möglichen Nebenfolgen bleiben zu beachten.
Bußgeldänderungen 2027: Welche Informationen sollten Sie jetzt prüfen?
Achten Sie bei einer Nachricht über höhere Bußgelder auf das Inkrafttretensdatum und die betroffene Verkehrsart. Ein für Radfahrer geänderter Betrag lässt sich nicht ohne Weiteres auf Pkw übertragen. Ebenso wenig gelten die März-Regeln automatisch schon im Januar.
Für weitere Themen außerhalb der Bußgeldänderungen finden Sie einen gesonderten Überblick zu den Änderungen für Autofahrer 2027. Haben Sie bereits Post von einer Behörde erhalten, hilft die Einordnung der Angaben in einem Bußgeldbescheid.
Fest steht bislang eine gezielte Anpassung, keine allgemeine Preissteigerung sämtlicher Verkehrsverstöße. Ob später zusätzliche Erhöhungen beschlossen werden, bleibt offen.
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