Das Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten: Einspruchsmöglichkeiten und zentrale Bußgeldstellen in Deutschland


    Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr führen die Bußgeldstellen ein sogenanntes Bußgeldverfahren durch. Gegen dieses Verfahren können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen.
    Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, dem Überfahren einer roten Ampel oder Abstandsvergehen erstellt und versendet die zuständige Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen, einen Zeugenfragebogen und den Bußgeldbescheid.

    In Deutschland gibt es 11 zentrale Bußgeldstellen, die landesweit eingerichtet sind.
    Wir bemühen uns, die Tabelle der Bußgeldstellen so aktuell wie möglich zu halten. Dennoch kann es vorkommen, dass einige Daten nicht mehr aktuell sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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    Landkreis Dahme-Spreewald - Bußgeldstelle im Straßenverkehrsamt

    Fontaneplatz 10
    15711 Königs Wusterhausen

    Tel: 03375 - 262359
    Fax: 03375 - 2670

    Email: strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de
    Internet: Bußgeldstelle Königs Wusterhausen, Bußgeldstelle im Straßenverkehrsamt

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    Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Ordnungsamt

    Zeppelinstraße 15
    06366 Köthen

    Tel: 03496 - 600
    Fax: 03496 - 601098

    Email: post@anhalt-bitterfeld.de
    Internet: Bußgeldstelle Köthen, Ordnungsamt

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