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- Karneval 2026: Alkohol & Kostüme am Steuer
Maske runter, Verantwortung rauf
Karneval 2026: Ohne Alkohol und Kostüm ans Steuer
- Schon ab 0,3 Promille sind strafbare Konsequenzen möglich, wenn Ausfallerscheinungen auftreten.
- Ab 0,5 Promille werden mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig.
- Auch Restalkohol am Morgen danach ist riskant: Pro Stunde werden durchschnittlich nur etwa 0,1 Promille abgebaut.
- Wer maskiert Auto fährt und dadurch eingeschränkt ist, riskiert ebenfalls Sanktionen.
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§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr
Gesetze im InternetGesetzestext zur Strafbarkeit der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch; zuletzt abgerufen am 13.02.2026.
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§ 24c StVG – 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger
Gesetze im InternetVorschrift zur 0,0-Promille-Grenze in der Probezeit und für unter 21-Jährige gemäß § 24c Straßenverkehrsgesetz; zuletzt abgerufen am 13.02.2026.
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§ 23 StVO – Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
Gesetze im InternetRegelungen zu den Pflichten von Fahrzeugführenden, insbesondere zur Sicherstellung von Sicht und Aufmerksamkeit; zuletzt abgerufen am 13.02.2026.
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Promillerechner – Alkoholwert berechnen
derbussgeldkatalog.deOnline-Rechner zur Einschätzung des möglichen Blutalkoholwerts nach Alkoholkonsum; zuletzt abgerufen am 13.02.2026.
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Fahreignungsregister – Punkte in Flensburg
derbussgeldkatalog.deInformationen zum Fahreignungsregister, zum Punktesystem und zu Tilgungsfristen in Flensburg; zuletzt abgerufen am 13.02.2026.
Bunte Kostüme, ausgelassene Stimmung und volle Innenstädte: Zur Karnevalszeit herrscht Trubel – auch auf den Straßen. Doch für Autofahrer gelten die Vorschriften unverändert, und die Kontrollen nehmen spürbar zu.
Promillegrenzen im Überblick
Alkohol und Straßenverkehr vertragen sich nicht – das gilt gerade in der Karnevalszeit. Entscheidend ist jedoch nicht nur der gemessene Wert, sondern auch das Verhalten hinter dem Steuer.
Bereits ab 0,3 Promille kann eine strafbare relative Fahruntüchtigkeit angenommen werden, sofern alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen, etwa Reaktionsverzögerungen oder ein Unfall. Rechtsgrundlage ist der Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB).
Unabhängig davon stellt das Überschreiten der 0,5-Promille-Grenze regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach § 24c StVG drohen beim Erstverstoß 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Wer glaubt, „noch fahren zu können“, sollte bedenken: Die rechtlichen Schwellen sind niedriger, als viele annehmen.
Null Promille in der Probezeit
Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für junge Fahrer unter 21 Jahren gilt eine konsequente 0,0-Promille-Vorgabe.
Alkohol am Steuer wird als A-Verstoß eingestuft. Neben einem Bußgeld und einem Punkt nach dem Bußgeldkatalog 2026 droht in der Praxis meist die Verlängerung der Probezeit sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar. Dies kann nicht nur zeitaufwendig, sondern auch kostenintensiv sein.
Unterschätztes Risiko: Restalkohol
Viele Verkehrsteilnehmer konzentrieren sich ausschließlich auf den Heimweg nach einer Feier. Dabei wird häufig übersehen, dass auch am nächsten Morgen noch Restalkohol im Blut vorhanden sein kann.
Zwar wird häufig ein Abbauwert von etwa 0,1 Promille pro Stunde genannt, doch dieser Richtwert variiert individuell. Wer spät in der Nacht größere Mengen Alkohol konsumiert hat, kann am frühen Morgen weiterhin über den zulässigen Grenzwerten liegen.
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Mit Karnevalskostüm ans Steuer?
Auch unabhängig vom Alkoholkonsum können Verstöße drohen. Wer mit einer Maske oder einem auffälligen Kostüm fährt, das die Wahrnehmung beeinträchtigt, verstößt gegen § 23 StVO. Voraussetzung für eine Sanktion ist, dass Sicht oder Gehör tatsächlich eingeschränkt sind.
In der Praxis wird in solchen Fällen ein Verwarnungsgeld verhängt. Kommt es zusätzlich zu einem Unfall, kann die Versicherung prüfen, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dann besteht das Risiko, dass Leistungen gekürzt oder verweigert werden.
Für ungetrübte Karnevalstage empfiehlt es sich daher, rechtzeitig alternative Beförderungsmöglichkeiten zu planen. So lassen sich rechtliche Konsequenzen und finanzielle Nachteile vermeiden.
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Quellen & weiterführende Hinweise +
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