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- Rotlichtverstoß trotz Grün
Sekunden entscheiden über den Verstoß
Grüne Haltelinie, trotzdem Rotlichtverstoß?
- Grün an der Haltelinie bedeutet nicht automatisch freie Fahrt.
- Ausschlaggebend ist, ob das Fahrzeug den geschützten Kreuzungsraum erreicht hatte.
- Mit dem Umschalten auf Rot entsteht unter Umständen ein Haltegebot vor der Kreuzung.
- Anfahrender Querverkehr ist ein klares Warnsignal für Rot.
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BayObLG: Rotlichtverstoß
Bayerisches Oberstes LandesgerichtBeschluss des BayObLG zum Rotlichtverstoß nach Überfahren der Haltelinie bei Grün; zuletzt abgerufen am 14.01.2026.
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DAV: Rotlichtverstoß bei Grün
Deutscher Anwaltverein (DAV)Fachbeitrag der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zur rechtlichen Einordnung von Rotlichtverstößen nach Grünphase; zuletzt abgerufen am 14.01.2026.
Ein Rotlichtverstoß kann überraschend entstehen: Selbst wenn die Haltelinie noch bei Grün überfahren wird, kann das spätere Einfahren in die Kreuzung problematisch sein. Ein aktueller Beschluss zeigt, warum Autofahrer auch hinter der Ampel aufmerksam bleiben sollten.
Rotlichtverstoß trotz grüner Ampel: der Fall
Im zugrunde liegenden Verfahren überfuhr eine Autofahrerin die Haltelinie noch bei Grün. Aufgrund stockenden Verkehrs musste sie jedoch kurz danach anhalten. Nach den Feststellungen des Gerichts befand sich ihr Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt noch nicht innerhalb des geschützten Kreuzungsbereichs.Als sich der Verkehr wieder löste, wartete die Fahrerin mehrere Sekunden, während der Querverkehr bereits freigegeben war und in die Kreuzung einfuhr. Erst danach setzte sie ihre Fahrt fort, bog ab und stieß mit einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug aus der querenden Straße zusammen.
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Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied am 7. Juli 2025, dass ein Rotlichtverstoß auch nach einer Grünphase vorliegen kann, wenn der geschützte Kreuzungsbereich noch nicht erreicht wurde (AZ: 201 ObOWi 407/25).
Rotlichtverstoß: Wann beginnt er rechtlich?
Nach Ansicht des Gerichts entsteht ein verbindliches Haltegebot, sobald die Ampel auf Rot wechselt, bevor das Fahrzeug in den geschützten Kreuzungsraum eingefahren ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahrer die Lichtzeichenanlage noch erkennen kann.Wer sich also zwar hinter der Haltelinie befindet, aber die Kreuzung selbst noch nicht erreicht hat, muss mit dem Wechsel von Grün auf Rot rechnen – besonders dann, wenn der Querverkehr bereits freigegeben wurde.
Was gilt als geschützter Kreuzungsbereich
Der geschützte Bereich einer Kreuzung umfasst mehr als nur die Fahrspur für Kraftfahrzeuge. Maßgeblich sind die sogenannten Fluchtlinien, die sich aus den örtlichen Gegebenheiten ergeben. Dazu können auch Fußgängerüberwege, Radfurten oder angrenzende Verkehrsflächen gehören.Für eine Verurteilung genügt daher keine pauschale Betrachtung. Erforderlich ist vielmehr eine genaue Feststellung der konkreten Verkehrssituation und der exakten Fahrzeugposition.
Welche Folgen hat das Urteil für Betroffene?
Die Entscheidung zeigt, wie differenziert Rotlichtverstöße im Einzelfall zu beurteilen sind. Bei einem entsprechenden Vorwurf sollten Messung, Verkehrsführung und Beweislage sorgfältig durch einen Anwalt für Verkehrsrecht geprüft werden.
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Quellen & weiterführende Hinweise +
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