Speicherung von Punkten in Flensburg


    Das Fahreignungsregister in Flensburg

    Im Fahreignungsregister in Flensburg werden Informationen über Verkehrsteilnehmer gespeichert, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Ist die Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten in Flensburg zu bewerten, so werden diese Punkte in Flensburg eingetragen. Seit der Punktereform 2014 hat sich die maximal zu erreichende Punktzahl von 18 auf 8 Punkte in Flensburg reduziert.

    Die wesentlichen Änderungen durch die Reform 2014 beinhalteten die Reduktion der maximalen Punktzahl von 18 auf 8 Punkte und die Vereinfachung des Systems, indem jede Art von Verstoß nur noch eine festgelegte Anzahl an Punkten bekommt.


    Messungen sind fehlerhaft
    Laut einer Studie sind 56%* aller Messungen fehlerhaft




    * Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013

    Inhaltsverzeichnis

    1. Welche Informationen im Fahreignungsregister in Flensburg gespeichert werden
    2. Das alte Punktesystem bis zum 30.April 2014
    3. Das neue Punktesystem seit 01. Mai 2014
    4. Wann droht 1 Punkt in Flensburg
    5. Wann drohen 2 Punkte in Flensburg
    6. Wann drohen 3 Punkte in Flensburg


    Punkte in Flensburg, alte und neue Punktesystem

    Welche Informationen im Fahreignungsregister in Flensburg gespeichert werden:

    Die rechtskräftigen Entscheidungen, die im Punktesystem in Flensburg eingetragen werden, werden je nach Art und Schwere der Zuwiderhandlung von ein bis drei Punkten gespeichert und nach definierten Fristen nach dessen Ablauf automatisch gelöscht.

    Eintragungen im Kraftfahrt-Bundesamt (kba)
    Entscheidungen über die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
    Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden über die Entziehung, Versagung.
    Entscheidungen über Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
    rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, soweit sie in der Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt ist und dabei eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt wurde oder wenn in der rechtskräftigen Entscheidung ein Fahrverbot ausgesprochen wurde
    rechtskräftige Entscheidungen über Straftaten der Strafgerichte, die in der Anlage 13 zu § 40 FeV aufgeführt sind

    Das alte Punktesystem bis zum 30.April 2014

    Bis zum 30. April 2014 galt ein komplexeres Punktesystem in Flensburg. Ordnungswidrigkeiten ohne Fahrverbot wurden mit 1 bis 4 Punkten bestraft, während solche mit Fahrverbot 3 bis 4 Punkte einbrachten. Schwerwiegende Verstöße wie das Überfahren einer roten Ampel wurden ebenfalls mit 3 bis 4 Punkten sanktioniert. Geringfügige Straftaten führten zu 5 bis 7 Punkten, schwerwiegende Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug zu 7 bis 11 Punkten. Dieses System sollte die Verkehrssicherheit verbessern und Wiederholungstäter abschrecken.


    Verstoß Punkte
    Ordnungswidrigkeiten (ohne Fahrverbot) 1-4
    Ordnungswidrigkeiten (mit Fahrverbot) 3-4
    Nicht Einhalten des erforderlichen Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug 3-4
    Das Überfahren einer Ampel bei weniger als 1 Sekunde andauerndem Rotlicht 3-4
    Überholen, ohne dass die Verkehrslage dies zulässt, jedoch ohne Gefährdung anderer 3-4
    Missachtung expliziter Überholverbote 3-4
    Parkverstöße, die andere Verkehrsteilnehmer erheblich behindern oder gefährden 3-4
    Fahren mit einem Fahrzeug, das erhebliche Mängel aufweist, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können 3-4
    Nichtbeachtung der Vorfahrtsregeln, ohne dass es zu einem Unfall kommt 3-4
    Fehlverhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern: Zum Beispiel Nichtgewähren der Vorfahrt, wenn diese geschützt über die Straße gehen oder fahren 3-4
    geringfügige Straftaten 5-7
    schwerwiegende Straftaten 7-11


    Das seit 01. Mai 2014 geltende neue Punktesystem

    Seit dem 1. Mai 2014 gilt in Flensburg ein vereinfachtes Punktesystem. Ordnungswidrigkeiten ohne Fahrverbot werden nun einheitlich mit 1 Punkt bewertet, während solche mit Fahrverbot 2 Punkte einbringen. Geringfügige Straftaten führen zu 2 Punkten, und schwerwiegende Straftaten, die den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben, werden mit 3 Punkten bestraft. Ziel der Reform war es, das System transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten.


    Verstoß Punkte
    Ordnungswidrigkeiten (ohne Fahrverbot) 1
    Ordnungswidrigkeiten (mit Fahrverbot) 2
    Nicht Einhalten des erforderlichen Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug 1-2
    Das Überfahren einer Ampel bei weniger als 1 Sekunde andauerndem Rotlicht 1-2
    Überholen, ohne dass die Verkehrslage dies zulässt, jedoch ohne Gefährdung anderer 1-2
    Missachtung expliziter Überholverbote 1-2
    Parkverstöße, die andere Verkehrsteilnehmer erheblich behindern oder gefährden 1-2
    Fahren mit einem Fahrzeug, das erhebliche Mängel aufweist, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können 1-2
    Nichtbeachtung der Vorfahrtsregeln, ohne dass es zu einem Unfall kommt 1-2
    Fehlverhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern: Zum Beispiel Nichtgewähren der Vorfahrt, wenn diese geschützt über die Straße gehen oder fahren 1-2
    geringfügige Straftaten 2
    schwerwiegende Straftaten 3

    Hat der Verkehrsteilnehmer bestimmte Punktestände nach dem Bewertungssystem im Fahreignungsregister in Flensburg erreicht, so unterrichtet des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die zuständigen Straßenverkehrsamt. Grundsätzlich wird nicht jeder Verstoß gegen Vorschriften von Verkehrsteilnehmer im Fahreignungsregister erfasst. Es werden nur solche Verstöße und damit Punkte im Fahreignungsregister gespeichert, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinflussen.

    Das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt trifft Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis (Zum Beispiel: Entziehung der Fahrerlaubnis) und nicht das Kraftfahrt-Bundesamt.

    1 Punkt in Flensburg drohen für folgende "weniger schwere Verstöße"


    Punkt Verstoß
    1 Geringfügige Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
    1 Nicht Einhalten des erforderlichen Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeugen
    1 Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt
    1 Das Überfahren einer Ampel bei weniger als 1 Sekunde andauerndem Rotlicht
    1 Überholen, ohne dass die Verkehrslage dies zulässt, jedoch ohne Gefährdung anderer
    1 Missachtung expliziter Überholverbote
    1 Parkverstöße, die andere Verkehrsteilnehmer erheblich behindern oder gefährden
    1 Fahren mit einem Fahrzeug, das erhebliche Mängel aufweist, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können
    1 Nichtbeachtung der Vorfahrtsregeln, ohne dass es zu einem Unfall kommt
    1 Fehlverhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern: Zum Beispiel Nichtgewähren der Vorfahrt, wenn diese geschützt über die Straße gehen oder fahren

    2 Punkte in Flensburg drohen für folgende Verstöße, die als "schwerwiegender" eingestuft werden


    Punkte Verstoß
    2 Geschwindigkeitsüberschreitungen: Deutliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
    2 Trunkenheit im Verkehr: Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, das unterhalb der strafrechtlichen Grenze liegt
    2 Unterlassene Hilfeleistung: Nichtanhalten, um bei einem Verkehrsunfall Hilfe zu leisten, sofern dies erforderlich und zumutbar gewesen wäre
    2 Unfallflucht: Verlassen des Unfallortes ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen
    2 Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr: Handlungen, die den Straßenverkehr gefährden, wie das Werfen von Gegenständen auf die Fahrbahn
    2 Missachtung von Anordnungen der Polizei: Nichtbefolgen von Anweisungen oder Zeichen der Polizei im Straßenverkehr
    2 Nötigung im Straßenverkehr: Anderen Verkehrsteilnehmern durch aggressives Fahrverhalten Angst oder Schrecken einjagen
    2 Grober Verstoß gegen Überholverbote: Überholen in besonders gefährlicher Weise oder in Situationen, in denen es strikt verboten ist
    2 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Auch bekannt als Fahrerflucht, wenn man sich nach einem Unfall nicht ordnungsgemäß verhält

    3 Punkte in Flensburg drohen für folgende Verstöße, die weit über normale Verkehrsregelverletzungen hinaus und beinhalten strafrechtliche Handlungen, die die Sicherheit und Rechtsordnung gefährden


    Punkte Verstoß
    3 Fahrlässige Tötung
    3 Fahrlässige Körperverletzung
    3 Nötigung im Straßenverkehr
    3 Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen
    3 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
    3 Trunkenheit im Verkehr
    3 Unterlassene Hilfeleistung
    3 Kennzeichenmissbrauch

    Informationen zum Fahreignungsregister sowie das alte und neue Punktesystem in Flensburg




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