Bußgeldkatalog-Änderungen 2026 betreffen Millionen Verkehrsteilnehmer in Deutschland. Im Fokus stehen dabei vor allem typische Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße und Abstandsverstöße sowie Handy am Steuer und Cannabis am Steuer.
Ob Änderungen bei Bußgeldern, Punkten in Flensburg und möglichen Fahrverboten vorgesehen sind, zeigt dieser Überblick.
Bußgeldkatalog-Änderungen 2026:
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 2026 wird der Führerschein digital verfügbar; gleichzeitig müssen viele Fahrer ihren alten Führerschein fristgerecht umtauschen.
- Berufspendler profitieren von einer angepassten Pendlerpauschale, während steigende CO₂-Kosten das Tanken spürbar verteuern können.
- Neue Vorgaben zu Fahrerassistenzsystemen sowie erweiterte Produkthaftungsregeln sollen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und Verbraucher besser schützen.
- Verschärfte Abgasvorschriften, eine verlängerte Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge und zusätzliche Fördermaßnahmen stärken die Elektromobilität.
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Jetzt prüfenDigitaler Führerschein: Deutschland geht 2026 voran
Beim digitalen Führerschein übernimmt Deutschland eine Vorreiterrolle. Bereits zum Ende des Jahres 2026 soll der elektronische Führerscheinnachweis hierzulande eingeführt werden – deutlich früher als auf EU-Ebene, wo eine flächendeckende Umsetzung erst für das Jahr 2030 vorgesehen ist.
Für Autofahrer bringt das eine spürbare Vereinfachung mit sich: Der Führerschein kann künftig direkt auf dem Smartphone hinterlegt und bei Bedarf per App vorgezeigt werden. In vielen Situationen entfällt damit das obligatorische Mitführen des klassischen Kartenführerscheins oder des Papierfahrzeugscheins.
Vor allem bei alltäglichen Vorgängen wie Verkehrskontrollen, der Anmietung eines Fahrzeugs oder behördlichen Abläufen rund um die Zulassung verspricht der digitale Führerschein schnellere und komfortablere Prozesse. Wichtig bleibt jedoch: Die digitale Variante ersetzt den physischen Führerschein nicht vollständig, sondern ist als ergänzender Nachweis gedacht.
Führerschein-Umtausch bis Januar 2026: Wer handeln muss
Am 19. Januar 2026 läuft die Umtauschfrist für alle Kartenführerscheine ab, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Mit Ablauf der Frist ist ausschließlich der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat gültig.
Hintergrund ist eine europäische Vorgabe zur Vereinheitlichung von Führerscheindokumenten. Ziel ist es, Dokumente fälschungssicherer zu machen und Verwaltungsabläufe innerhalb der EU zu vereinfachen.
Für ältere Jahrgänge gelten Sonderregelungen: Wer vor dem Jahr 1953 geboren wurde, hat deutlich mehr Zeit. Unabhängig davon, ob es sich um einen Papier- oder Kartenführerschein handelt, ist der Umtausch hier erst bis 19. Januar 2033 verpflichtend.
Wird die Frist versäumt, kann das im Alltag schnell problematisch werden. Bei Verkehrskontrollen – etwa im Zusammenhang mit Geschwindigkeitskontrollen innerorts oder außerorts – gilt der alte Führerschein dann nicht mehr als gültiger Nachweis.
Pendlerpauschale steigt: mehr Steuerentlastung ab 2026
Berufspendler können sich ab 2026 auf eine spürbare steuerliche Entlastung einstellen. Ab dem 1. Januar 2026 soll die Pendlerpauschale auf 38 Cent je Kilometer angehoben werden und erstmals ab dem ersten Kilometer gelten. Ziel der Maßnahme ist es, die finanziellen Belastungen durch den Arbeitsweg zu mildern und steigende Mobilitätskosten teilweise auszugleichen.
Besonders profitieren Arbeitnehmer, die täglich längere Strecken zurücklegen und auf das Auto angewiesen sind. Während die Pauschale bislang erst ab einer bestimmten Entfernung griff, wirkt sich der erhöhte Kilometersatz künftig unmittelbar auf jede Fahrtstrecke aus.
Vor dem Hintergrund steigender Kraftstoffpreise, zunehmenden Verkehrsaufkommens und eingeschränkter Alternativen im öffentlichen Nahverkehr setzt die Anpassung ein klares Signal zugunsten pendelnder Berufstätiger.
Steigender CO₂-Preis: Kraftstoff wird 2026 teurer
Im Jahr 2026 müssen sich Autofahrer auf zusätzliche Kosten beim Tanken einstellen. Ursache ist der weiter ansteigende CO₂-Preis für fossile Kraftstoffe. Anders als bisher wird dieser künftig nicht mehr politisch festgesetzt, sondern im Rahmen eines Zertifikatehandels am Markt bestimmt.
Für den Einstieg ist ein Preisrahmen von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ vorgesehen. Ab dem Jahr 2028 soll der Emissionshandel dann vollständig marktbasiert erfolgen. Die Auswirkungen sind an der Zapfsäule messbar: Sowohl Benzin als auch Diesel verteuern sich.
- Benzin: bis zu rund 3 Cent pro Liter
- Diesel: etwas mehr als 3 Cent pro Liter
Wie stark sich die Mehrkosten im Alltag tatsächlich auswirken, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab. Neben dem CO₂-Preis spielen unter anderem die Entwicklung der Rohölpreise, internationale Krisen sowie jahreszeitliche Schwankungen eine entscheidende Rolle.
Produkthaftung: Herstellerhaftung bei Softwarefehlern
Mit Inkrafttreten des neuen Produkthaftungsrecht am 9. Dezember 2026 werden die Rechte von Autokäufern deutlich gestärkt.
Bislang beschränkte sich die Haftung der Hersteller überwiegend auf physische Defekte. Ab Ende 2026 erstreckt sie sich ausdrücklich auch auf softwarebasierte Komponenten. Dazu zählen unter anderem Fahrerassistenzsysteme, Navigationslösungen oder drahtlose Software-Updates, die für den Betrieb des Fahrzeugs relevant sind.
Kommt es etwa aufgrund einer fehlerhaften automatischen Bremsfunktion zu einem Unfall, kann ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Hersteller entstehen – auch dann, wenn kein mechanischer Defekt vorliegt, sondern ausschließlich ein Softwareproblem ursächlich ist.
Neu ist zudem der erweiterte Kreis der Haftungsverantwortlichen. Neben dem Fahrzeughersteller selbst können künftig auch Anbieter digitaler Dienste in Anspruch genommen werden, beispielsweise bei KI-gestützten Anwendungen oder extern bereitgestellter Fahrzeugsoftware.
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Beweisführung: Geschädigte erhalten bessere Möglichkeiten, technische Mängel nachzuweisen. Gerichte können Hersteller verpflichten, relevante Fahrzeug- und Systemdaten offenzulegen. Erfolgt diese Offenlegung nicht, kann zu Lasten des Anbieters vermutet werden, dass ein technischer Fehler vorlag.
Abgasnorm Euro 7: neue Vorgaben für Fahrzeuge ab 2026
Ab dem Januar 2026 gelten für neu zugelassene Pkw zunächst verschärfte Anforderungen im Rahmen der Euro-6e-Regelung. Diese zweite Ausbaustufe dient als technischer Übergang und bereitet die Einführung der neuen Abgasnorm Euro 7 vor.
Die eigentlichen Euro-7-Pflichten greifen ab dem 29. November 2026. Ab diesem Zeitpunkt müssen neu entwickelte Fahrzeugmodelle mit frischer Typgenehmigung die strengeren Vorgaben erfüllen. Für sämtliche Neuzulassungen wird Euro 7 dann ab Ende 2027 verbindlich.
Im Vergleich zu bisherigen Normen setzt Euro 7 deutlich umfassendere Maßstäbe. Emissionen werden präziser gemessen, zudem rücken erstmals extrem feine Partikel stärker in den Fokus. Neu ist auch, dass nicht nur Abgase betrachtet werden: Künftig fließen auch Emissionen aus Reifen- und Bremsabrieb in die Regulierung ein. Konkrete Grenzwerte dafür sind ab dem Jahr 2030 vorgesehen.
Auch Elektrofahrzeuge bleiben von den Neuerungen nicht unberührt. Erstmals schreibt der Gesetzgeber verbindliche Mindeststandards für die Lebensdauer von Antriebsbatterien vor. Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern darf die nutzbare Kapazität nicht unter 80 Prozent sinken; nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern gilt eine Untergrenze von 72 Prozent.
Wird der Führerschein 2026 günstiger?
Das Bundesverkehrsministerium verfolgt das Ziel, den Erwerb des Führerscheins künftig bezahlbarer zu machen. Ansatzpunkt ist vor allem eine stärkere Digitalisierung der Fahrausbildung, kombiniert mit vereinfachten Abläufen und zeitgemäßen Lernkonzepten. Künftig sollen Fahrschulen die theoretische Ausbildung flexibler gestalten dürfen – etwa über Online-Kurse oder spezielle Lern-Apps.
Auch im praktischen Teil sind Veränderungen vorgesehen. Geplant sind unter anderem effizientere Prüfungsabläufe, eine Überarbeitung des umfangreichen Fragenkatalogs sowie der verstärkte Einsatz von Fahrsimulatoren. Diese sollen klassische Übungsfahrten ergänzen und helfen, Ausbildungskosten zu senken, ohne die Qualität der Fahrausbildung zu beeinträchtigen.
Die konkreten Maßnahmen werden derzeit gemeinsam mit den Bundesländern und der Fahrschulbranche ausgearbeitet. Der gesetzgeberische Fahrplan ist bereits abgesteckt: Bis zur Mitte des Jahres 2026 sollen die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden.
Steuerbefreiung für E-Autos: Förderung bis 2035 verlängert
Elektrofahrzeuge sollen auch künftig steuerlich begünstigt werden. Die Bundesregierung plant, die Kfz-Steuerbefreiung für reine E-Autos bis zum Jahr 2035 zu verlängern. Entsprechende Pläne hatte Bundesfinanzminister im Herbst 2025 vorgestellt. Für Käufer kann sich das deutlich auszahlen: Wer sein Elektroauto zu Beginn des Jahres 2026 zulässt, profitiert voraussichtlich über viele Jahre hinweg von der vollständigen Steuerbefreiung.
Die Maßnahme war bereits im Koalitionsvertrag angelegt und zielt darauf ab, den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität weiter zu beschleunigen. Durch die langfristige steuerliche Entlastung sollen Kaufentscheidungen zugunsten von Elektrofahrzeugen erleichtert werden.
Noch offen ist allerdings eine zentrale Detailfrage. Der aktuelle Gesetzentwurf lässt bislang unklar, ob die Verlängerung auch rückwirkend gelten soll. Entscheidend wird daher sein, ob bereits zugelassene E-Autos ebenfalls in den Genuss des verlängerten steuerfreien Zeitraums kommen oder ob die Regelung ausschließlich für Neuzulassungen greift.
Kfz-Versicherung: neue Typ- und Regionalklassen
Zum Jahr 2026 werden die Typklassen in der Kfz-Versicherung neu festgelegt. Infolge der turnusmäßigen Neubewertung ändern sich für viele Autofahrer die Versicherungsbeiträge. Insgesamt sind davon rund 10 Millionen Versicherte betroffen.
Für etwa 5,9 Millionen Fahrzeughalter führt die neue Einstufung zu einer höheren Typklasse, was je nach Tarif steigende Beiträge zur Folge haben kann. Demgegenüber profitieren rund 4,5 Millionen Autofahrer von einer günstigeren Einordnung ihres Fahrzeugs.
Zusätzlich werden die Regionalklassen angepasst, die das Schadenaufkommen in einzelnen Zulassungsbezirken widerspiegeln. Auch hier zeigt sich ein differenziertes Bild: In 51 Zulassungsbezirken müssen rund 5,0 Millionen Versicherungsnehmer mit höheren Regionalklassen rechnen, während etwa 5,3 Millionen Autofahrer von niedrigeren Einstufungen und damit potenziell günstigeren Beiträgen profitieren.
E-Auto-Förderung 2026: neue Kaufprämie über das BAFA
Für das Jahr 2026 ist eine neue staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge geplant, die gezielt private Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen entlasten soll. Anspruchsberechtigt sind Käufer oder Leasingnehmer von Elektroautos und Plug-in-Hybriden, deren zu versteuerndes Einkommen 80.000 Euro nicht überschreitet.
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Kern der Förderung ist eine Grundprämie von 3.000 Euro. Zusätzlich kann ein Kinderbonus von 500 Euro pro Kind gewährt werden, begrenzt auf maximal 1.000 Euro. Für Haushalte mit besonders geringem Einkommen ist darüber hinaus eine weitere Zusatzförderung von 1.000 Euro vorgesehen. In der Summe sind damit Förderbeträge von bis zu 5.000 Euro möglich.
Für das Programm stehen insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Damit können voraussichtlich bis zu 600.000 Fahrzeuge gefördert werden. Die Prämie gilt ausschließlich für Elektroautos und Plug-in-Hybride; ein kurzfristiger Weiterverkauf nach dem Erwerb ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Next-Generation-eCall: neuer verpflichtender Notrufstandard
Ab dem Jahr 2026 kommt in Neufahrzeugen ein weiterentwickeltes automatisches Notrufsystem zum Einsatz. Der sogenannte Next-Generation-eCall (NG eCall) ersetzt schrittweise den bisherigen Standard und wird für neu entwickelte Fahrzeugmodelle verbindlich. Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals eine Typgenehmigung erhalten, müssen mit dem neuen System ausgestattet sein.
Die Vorgabe gilt zunächst für Pkw der Fahrzeugklasse M1 sowie für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Regelung nochmals ausgeweitet: Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Neufahrzeuge zugelassen werden, die über NG eCall verfügen. Für Hersteller und Importeure markiert dies einen klaren Umstellungstermin.
Für Autofahrer bedeutet der neue Standard vor allem ein Plus an Sicherheit. NG eCall löst im Ernstfall automatisch einen Notruf aus, erkennt Unfälle präziser und übermittelt deutlich umfangreichere Fahrzeug- und Unfalldaten an die Leitstellen. Technisch basiert das System nicht mehr auf veralteten Mobilfunkstandards, sondern nutzt moderne 4G/LTE- und 5G-Netze, was eine schnelle und zuverlässige Kommunikation ermöglicht.
E-Scooter 2026: strengere Regeln und höhere Bußgelder
Für E-Scooter-Nutzer könnten sich ab 2026 spürbare Änderungen im Straßenverkehr ergeben. Vorgesehen ist eine Überarbeitung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), die derzeit auf politischer Ebene vorbereitet wird. Ziel ist es, die Nutzung von E-Scootern klarer zu regeln und stärker an bestehende Verkehrsabläufe anzupassen.
Ein zentraler Punkt der geplanten Reform betrifft die Flächennutzung. Künftig sollen E-Scooter häufiger auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege wären nur noch dann zu nutzen, wenn für sie ausdrücklich eine Benutzungspflicht angeordnet ist. Voraussetzung für das Inkrafttreten ist noch die Zustimmung des Bundesrats; derzeit wird mit einem Start Anfang 2026 gerechnet.
Darüber hinaus sollen die Verkehrsregeln für E-Scooter weitgehend an den Radverkehr angelehnt werden. So ist vorgesehen, dass E-Scooter-Fahrer künftig – analog zu Radfahrern – den Grünpfeil an roten Ampeln nutzen dürfen.
Auch beim Abstellen der Fahrzeuge sind Anpassungen geplant. Kommunen sollen mehr Handlungsspielraum erhalten, um Vorgaben für Miet-E-Scooter festzulegen und falsch abgestellte Fahrzeuge konsequenter zu regulieren. Grundsätzlich bleibt das Abstellen von Fahrrädern und E-Scootern auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen zulässig, solange keine Behinderung entsteht.
Mit den neuen Regeln sollen auch die Sanktionen angehoben werden. Das Verwarnungsgeld für das unzulässige Befahren von Gehwegen soll auf das Niveau des Radverkehrs angeglichen und regelmäßig von 15 auf 25 Euro steigen. Deutlich teurer wird zudem das Fahren mit mehreren Personen auf einem E-Scooter: Hier ist eine Erhöhung des Verwarnungsgeldes von 5 auf 25 Euro vorgesehen.
Neue Assistenzsysteme ab 2026: zusätzliche Sicherheitsstandards
Ab dem 7. Juli 2026 gelten für neu zugelassene Pkw sowie leichte Nutzfahrzeuge der Klassen M1 und N1 erweiterte Sicherheitsvorgaben. Bestandteil der neuen Anforderungen ist der verpflichtende Einsatz zusätzlicher Fahrerassistenzsysteme, die das Unfallrisiko senken und die Folgen von Kollisionen begrenzen sollen.
Mit den neuen Vorgaben setzt die EU eine weitere Stufe ihrer Sicherheitsverordnung um. Ziel ist es, nicht nur Fahrzeuginsassen besser zu schützen, sondern auch Fußgänger und Radfahrer stärker zu berücksichtigen. Folgende Systeme werden ab 2026 verbindlich vorgeschrieben:
- Notbremsassistent: erkennt Fußgänger und Radfahrer und löst bei Gefahr automatisch eine Bremsung aus, um Zusammenstöße zu vermeiden oder deren Schwere zu reduzieren.
- Ablenkungswarnsystem: überwacht die Aufmerksamkeit des Fahrers und warnt, wenn Anzeichen für nachlassende Konzentration oder Müdigkeit erkannt werden.
- Erweiterter Kopfaufprallschutzbereich: verringert bei einem Zusammenstoß das Verletzungsrisiko für ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger.
- Notfall-Spurhalteassistent: wird ab 2026 auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung verpflichtend; bei anderen Neufahrzeugen ist dieses System bereits seit dem 7. Juli 2024 vorgeschrieben.
Das gilt 2026 im EU-Ausland: wichtige Änderungen für Reisende
Auch außerhalb Deutschlands treten 2026 neue Verkehrsregeln in Kraft. Wer im Ausland unterwegs ist – sei es im Urlaub oder als Grenzpendler – sollte sich rechtzeitig über die jeweiligen Vorschriften informieren. In den folgenden europäischen Ländern sind Anpassungen geplant.
Österreich
Mehrere große Städte in Österreich, darunter Wien, Salzburg, Linz und Graz, bereiten für 2026 die Einführung kamerabasierter Zufahrtskontrollen für innerstädtische Bereiche vor. Die dafür notwendige gesetzliche Grundlage soll voraussichtlich im Mai 2026 in Kraft treten. Das System überwacht, welche Fahrzeuge in bestimmte Zonen einfahren dürfen. Wer ohne entsprechende Berechtigung unterwegs ist, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen – unabhängig davon, ob das Fahrzeug im In- oder Ausland zugelassen ist.Niederlande
In den Niederlanden ist auch für 2026 eine Erhöhung der Bußgelder vorgesehen. Üblicherweise werden die Sätze dort jährlich überprüft und im Laufe der ersten Monate des Jahres angehoben. Konkrete Zahlen stehen derzeit noch nicht fest, erfahrungsgemäß tritt die Neuregelung jedoch bis spätestens März in Kraft.Spanien
Spanien ändert ab 2026 die Sicherheitsvorschriften bei Pannen und Unfällen auf Autobahnen. Das Aufstellen eines Warndreiecks ist dort künftig nicht mehr erlaubt. Stattdessen müssen Fahrzeuge mit einem speziellen Blinklicht ausgestattet sein, das auf dem Fahrzeugdach angebracht wird.Für deutsche Reisende mit dem eigenen Pkw bleibt alles wie bisher – betroffen sind ausschließlich Fahrzeuge mit spanischer Zulassung. Anders sieht es bei Mietwagen aus: Diese müssen entsprechend ausgerüstet sein. Mieter sollten sich vor Fahrtantritt mit der Bedienung des Blinklichts vertraut machen.
Großbritannien
In England und Wales sind für 2026 strengere Vorgaben im Bereich Alkohol und Drogen im Straßenverkehr geplant. Die zulässige Alkoholgrenze könnte von derzeit 35 auf 22 Mikrogramm Alkohol pro 100 Milliliter Atemluft gesenkt werden.Darüber hinaus sollen Drogenkontrollen vereinfacht werden. Künftig könnten Speicheltests direkt vor Ort als Beweismittel ausreichen und die bislang notwendige Blutentnahme ersetzen. Ziel ist es, Kontrollen effizienter durchzuführen und Verstöße schneller zu ahnden.
Bußgeldkatalog 2026: Sanktionen bleiben empfindlich
Für Autofahrer gibt es mit Blick auf den Bußgeldkatalog zunächst Entwarnung: Pauschale Erhöhungen der Bußgelder sind für 2026 aktuell nicht vorgesehen. Die bestehende Bußgeldkatalog-Verordnung, die zuletzt im Oktober 2024 angepasst wurde, bleibt in ihren Grundzügen weiterhin maßgeblich.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Verkehrsverstöße folgenlos bleiben. Bereits nach geltender Rechtslage sind die Sanktionen empfindlich. Bei schwereren Verstößen können Bußgelder schnell in den dreistelligen Bereich gehen, ergänzt durch Punkte im Fahreignungsregister und – je nach Schwere – Fahrverbote. Auch alltägliche Delikte wie Falschparken werden deutlich teurer geahndet als noch vor einigen Jahren.
Unverändert gilt daher: Wer Tempolimits einhält und Verkehrsregeln beachtet, spart nicht nur Geld, sondern schützt auch sich und andere Verkehrsteilnehmer.
Fazit
Ob beim Führerschein, bei Versicherungen, steuerlichen Regelungen oder der Förderung alternativer Antriebe – 2026 bringt eine Vielzahl an Änderungen, die sowohl organisatorische Abläufe als auch die laufenden Kosten des Autofahrens betreffen.Während digitale Lösungen und Förderprogramme für mehr Effizienz und klimafreundliche Mobilität sorgen sollen, setzen verschärfte Sicherheitsstandards klare Akzente beim Schutz aller Verkehrsteilnehmer.
Unterm Strich profitieren viele Fahrer von vereinfachten Prozessen und neuen technischen Standards. Gleichzeitig bleiben steigende Kraftstoffpreise und regionale Mehrkosten, etwa bei Versicherungen, ein Faktor, den Autofahrer im Blick behalten sollten. Wer sich frühzeitig informiert, kann die Neuerungen besser einordnen und mögliche finanzielle Nachteile vermeiden.
Die häufigsten Fragen rund um Bußgeldkatalog-Änderungen 2026
Ab 2026 greifen zahlreiche Neuerungen, die den Straßenverkehr spürbar verändern. Dazu zählen digitale Lösungen rund um den Führerschein, neue technische Pflichtsysteme in Fahrzeugen und strengere Sicherheitsanforderungen. Gleichzeitig wirken sich Anpassungen bei Steuern, Versicherungen und Energiekosten auf das Autofahren aus. Ergänzt werden die Änderungen durch neue Umwelt- und Haftungsregeln, die den Fokus stärker auf Sicherheit, Transparenz und nachhaltige Mobilität legen.
Am bestehenden Sanktionsrahmen ändert sich grundsätzlich nichts. Verkehrsverstöße werden weiterhin mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet, ergänzt durch Punkte im Fahreignungsregister und ggf. Fahrverbote. Besonders konsequent bleiben Regelverstöße wie überhöhte Geschwindigkeit, Rotlichtmissachtungen, zu geringer Abstand, die Nutzung des Smartphones während der Fahrt sowie Alkohol- und Drogenfahrten.
Zum Umtausch verpflichtet sind Fahrer, die ihren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten haben. Diese Dokumente verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie nicht spätestens bis zum 19. Januar 2026 gegen den EU-Führerschein im aktuellen Scheckkartenformat getauscht werden.
Ab 2026 können Arbeitnehmer den Weg zur Arbeit bereits ab dem ersten Kilometer mit 38 Cent pro Kilometer. steuerlich geltend machen Das erhöht den absetzbaren Betrag deutlich und sorgt vor allem bei längeren täglichen Fahrtstrecken für eine spürbare steuerliche Entlastung..
Die geplante Förderung richtet sich insbesondere an private Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen. Abhängig von der Einkommenssituation und familiären Voraussetzungen sind Zuschüsse für Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen möglich. Der maximale Förderbetrag kann dabei bis zu 5.000 Euro erreichen.
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) – Digitale Fahrerlaubnis,
bmv.de
– Kabinettsbeschluss zur Einführung des digitalen Führerscheins in Deutschland.
Abrufdatum: 05.01.2026 -
derbussgeldkatalog.de – Digitaler Führerschein 2026,
derbussgeldkatalog.de
– Hintergrund und Details zur Einführung des digitalen Führerscheins.
Abrufdatum: 05.01.2026 -
derbussgeldkatalog.de – Führerschein (Blog),
derbussgeldkatalog.de
– Allgemeine Informationen rund um Führerscheinrecht und Änderungen.
Abrufdatum: 05.01.2026 -
Europäische Union – EU-Rechtsvorschriften (EUR-Lex),
eur-lex.europa.eu
– Zentrale Datenbank für geltende EU-Verordnungen und Richtlinien.
Abrufdatum: 05.01.2026 -
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – CO₂-Preis,
energiewechsel.de
– Überblick zur nationalen CO₂-Bepreisung von Kraft- und Brennstoffen.
Abrufdatum: 05.01.2026 -
Bundesministerium der Justiz (BMJ) – Gesetzgebungsverfahren Produkthaftung,
bmj.de
– Reform der Produkthaftung bei Software und digitalen Fahrzeugsystemen.
Abrufdatum: 05.01.2026 -
Bundesministerium der Justiz (BMJ) – Produkthaftung (Pressemitteilung),
bmj.de
– Zusammenfassung der geplanten Neuerungen im Produkthaftungsrecht.
Abrufdatum: 05.01.2026 -
Europäische Kommission – Abgasnorm Euro 7,
ec.europa.eu
– Fakten und Hintergründe zur neuen europäischen Abgasnorm.
Abrufdatum: 05.01.2026 -
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) – Reform der Fahrausbildung,
bmv.de
– Maßnahmen zur Modernisierung und Kostensenkung der Fahrausbildung.
Abrufdatum: 05.01.2026 -
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) – E-Auto-Förderung,
bundesumweltministerium.de
– Förderprogramme für Elektroautos und Plug-in-Hybride.
Abrufdatum: 05.01.2026 -
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV),
gesetze-im-internet.de
– Rechtsgrundlagen zu Nutzung, Pflichten und Sanktionen für E-Scooter.
Abrufdatum: 05.01.2026 -
Die Bundesregierung – Verschärfte E-Scooter-Regeln,
bundesregierung.de
– Geplante Änderungen zu Nutzung, Abstellen und Sanktionen.
Abrufdatum: 05.01.2026 -
EU-Verordnung (EU) 2019/2144 – Fahrzeugsicherheit,
eur-lex.europa.eu
– Einführung verpflichtender Assistenzsysteme in Neufahrzeugen.
Abrufdatum: 05.01.2026 -
NKS-KEM – Fahrerassistenzsysteme,
nks-kem.de
– Fachliche Einordnung der EU-Vorgaben zu Assistenzsystemen.
Abrufdatum: 05.01.2026