Inhaltsverzeichnis

  1. Die Aufgaben der
    Bußgeldstelle "Stadtverwaltung Riesa"
  2. Soll ich auf die Anhörung der Behörde aus Riesa reagieren?
  3. Inhalt des Bußgeldbescheids
  4. Belehrungen im Bußgeldverfahren
  5. Häufige Verkehrsverstöße in Sachsen
  6. Bußgeldkatalog SN
  7. Lohnt sich ein Einspruch?

Die Stadtverwaltung Riesa ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten, um den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln

Nach einem Verkehrsverstoß in Riesa nimmt die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Riesa Kontakt auf, bevor der offizielle Bußgeldbescheid zugestellt wird. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.


Behörde Information
Bußgeldstelle Die Stadtverwaltung Riesa
in Sachsen
Abteilung Amt für Sicherheit und Ordnung
E-Mail
Online Anhörung https://www.riesa.de/deu/verwaltung/aemter/buergeramt/index.php

Studie

Schon bei der Zustellung des Anhörungsschreibens von der Bußgeldbehörde Stadtverwaltung Riesa, Amt für Sicherheit und Ordnung raten wir, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und die technische Prüfung der Messung der jeweiligen Blitzer-Typen sollte durch erfahrene Anwälte erfolgen.


Messungen rechtzeitig prüfen
Laut einer Studie sind 56%* aller Messungen fehlerhaft




* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013

Soll ich auf die Anhörung von der Bußgeldbehörde Stadtverwaltung Riesa, Amt für Sicherheit und Ordnung reagieren?

Der betroffene Fahrer ist nach §55 Abs.2, §136 Abs.1 Satz 2 StPO über sein Schweigerecht zu belehren. Oft wird im Anhörungsschreiben von der Behörde Stadtverwaltung Riesa aber übersehen, dass Sie zwar laut §55 OWiG verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst aber keine Angaben machen müssen.

Dies gilt zu beachten:
§ 55 Abs. 2 OWiG: Hier wird geregelt, dass ein Zeuge, der von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen kann, ausdrücklich darauf hinzuweisen ist. Es muss klargestellt werden, dass er die Aussage verweigern darf, wenn er sich oder nahe Angehörige durch die Beantwortung einer Frage selbst belasten könnte.

§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO: Dieser Paragraph betrifft die Belehrung des Beschuldigten in einem Strafverfahren. Der Beschuldigte muss darüber informiert werden, dass es ihm freisteht, sich zur Sache zu äußern oder nicht auszusagen. Er hat außerdem das Recht, jederzeit einen Verteidiger zu konsultieren.

Bevor Sie die Angaben der Online-Anhörung von der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Riesa:
https://www.riesa.de/deu/verwaltung/aemter/buergeramt/index.php vervollständigen,
ist es in vielen Fällen ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Die Anhörung im Bußgeldverfahren der Bußgeldbehörde Stadtverwaltung Riesa, Amt für Sicherheit und Ordnung aus Sachsen sollte folgenden Inhalt haben:


Inhalt Details der Bußgeldstelle Riesa
Die Angaben des Betroffenen In Sachsen
Die Tatbezeichnung In tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in Sachsen
Vorwurf Was dem Betroffenen in Sachsen vorgeworfen wird
Tatzeit und Tatort Datum und Ort des Verstoßes in SN
Gesetzliche Voraussetzungen Die gesetzlichen Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit und die einschlägigen Bußgeldvorschriften
Beweismittel Das Beweismittel, z.B. Messgeräte
Geldbuße und Nebenfolgen Das Bußgeld und etwaige Nebenfolgen, z.B. Fahrverbot

Folgende Belehrungen muss die Anhörung im Bußgeldverfahren der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Riesa, Amt für Sicherheit und Ordnung aus Sachsen enthalten:


Belehrung Details der Bußgeldstelle Riesa
Rechtskraft Hinweis, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach §67 OWiG eingelegt wird
Abweichung bei Einspruch Hinweis der Bußgeldstelle aus Riesa, dass bei einem Einspruch von der Entscheidung zum Nachteil des Betroffenen abgewichen werden kann
Zahlung der Geldbuße Hinweis der Bußgeldstelle Riesa, Abteilung: Amt für Sicherheit und Ordnung, dass bei Rechtskraft des Bußgeldbescheids aus Riesa die Geldbuße zu begleichen ist
Nachweis der Zahlungsunfähigkeit Hinweis, dass bei Zahlungsunfähigkeit dies gegenüber der Bußgeldstelle Riesa nachgewiesen werden muss
Erzwingungshaft Hinweis der Bußgeldstelle Riesa, dass bei Nichtzahlung und fehlendem Nachweis der Zahlungsunfähigkeit eine Erzwingungshaft nach §96 OWiG angeordnet werden kann

Häufige Verkehrsverstöße in Sachsen

Häufige Verstöße in Sachsen sind Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 21 km/h, 26 km/h oder 32 km/h und außerorts um 22 km/h, 27 km/h oder 32 km/h. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h droht in Sachsen bereits 1 Punkt in Flensburg, ab 31 km/h zu schnell sogar ein Fahrverbot von einem Monat.

Bußgeldkatalog Sachsen

Seit dem 09.11.2021 gilt der neue Bußgeldkatalog mit höheren Geldbußen für zu schnelles Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften in Riesa, Sachsen und bundesweit.

Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Riesa?

Geschwindigkeitsmessungen in Riesa sind oft fehlerhaft, und viele Betroffene wehren sich gegen die Anhörung aus Sachsen. Laut der Studie der VUT Sachverständige GmbH & Co. KG waren 56% der untersuchten Fälle fehlerhaft. In vielen Fällen empfiehlt sich eine Überprüfung Ihres Verstoßes, insbesondere bei fehlerhaften Anhörungen oder zweifelhaften Geschwindigkeitsmessungen.

Die Stadtverwaltung Riesa muss bei einer begangenen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr den tatsächlichen Fahrer ermitteln.



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