Inhaltsverzeichnis

  1. Die Aufgaben der
    Bußgeldstelle "Stadt Wiesloch"
  2. Soll ich auf die Anhörung der Behörde aus Wiesloch reagieren?
  3. Inhalt des Bußgeldbescheids
  4. Belehrungen im Bußgeldverfahren
  5. Häufige Verkehrsverstöße in Baden-Württemberg
  6. Bußgeldkatalog BW
  7. Lohnt sich ein Einspruch?

Die Stadt Wiesloch ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten, um den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln

Nach einem Verkehrsverstoß in Wiesloch nimmt die Bußgeldstelle Stadt Wiesloch Kontakt auf, bevor der offizielle Bußgeldbescheid zugestellt wird. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.


Behörde Information
Bußgeldstelle Die Stadt Wiesloch
in Baden-Württemberg
Abteilung Bußgeldstelle
E-Mail
Online Anhörung https://www.wiesloch.de/owi

Studie

Schon bei der Zustellung des Anhörungsschreibens von der Bußgeldbehörde Stadt Wiesloch, Bußgeldstelle raten wir, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und die technische Prüfung der Messung der jeweiligen Blitzer-Typen sollte durch erfahrene Anwälte erfolgen.


Messungen rechtzeitig prüfen
Laut einer Studie sind 56%* aller Messungen fehlerhaft




* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013

Soll ich auf die Anhörung von der Bußgeldbehörde Stadt Wiesloch, Bußgeldstelle reagieren?

Der betroffene Fahrer ist nach §55 Abs.2, §136 Abs.1 Satz 2 StPO über sein Schweigerecht zu belehren. Oft wird im Anhörungsschreiben von der Behörde Stadt Wiesloch aber übersehen, dass Sie zwar laut §55 OWiG verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst aber keine Angaben machen müssen.

Dies gilt zu beachten:
§ 55 Abs. 2 OWiG: Hier wird geregelt, dass ein Zeuge, der von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen kann, ausdrücklich darauf hinzuweisen ist. Es muss klargestellt werden, dass er die Aussage verweigern darf, wenn er sich oder nahe Angehörige durch die Beantwortung einer Frage selbst belasten könnte.

§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO: Dieser Paragraph betrifft die Belehrung des Beschuldigten in einem Strafverfahren. Der Beschuldigte muss darüber informiert werden, dass es ihm freisteht, sich zur Sache zu äußern oder nicht auszusagen. Er hat außerdem das Recht, jederzeit einen Verteidiger zu konsultieren.

Bevor Sie die Angaben der Online-Anhörung von der Bußgeldstelle Stadt Wiesloch:
https://www.wiesloch.de/owi vervollständigen,
ist es in vielen Fällen ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Die Anhörung im Bußgeldverfahren der Bußgeldbehörde Stadt Wiesloch, Bußgeldstelle aus Baden-Württemberg sollte folgenden Inhalt haben:


Inhalt Details der Bußgeldstelle Wiesloch
Die Angaben des Betroffenen In Baden-Württemberg
Die Tatbezeichnung In tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in Baden-Württemberg
Vorwurf Was dem Betroffenen in Baden-Württemberg vorgeworfen wird
Tatzeit und Tatort Datum und Ort des Verstoßes in BW
Gesetzliche Voraussetzungen Die gesetzlichen Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit und die einschlägigen Bußgeldvorschriften
Beweismittel Das Beweismittel, z.B. Messgeräte
Geldbuße und Nebenfolgen Das Bußgeld und etwaige Nebenfolgen, z.B. Fahrverbot

Folgende Belehrungen muss die Anhörung im Bußgeldverfahren der Bußgeldstelle Stadt Wiesloch, Bußgeldstelle aus Baden-Württemberg enthalten:


Belehrung Details der Bußgeldstelle Wiesloch
Rechtskraft Hinweis, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach §67 OWiG eingelegt wird
Abweichung bei Einspruch Hinweis der Bußgeldstelle aus Wiesloch, dass bei einem Einspruch von der Entscheidung zum Nachteil des Betroffenen abgewichen werden kann
Zahlung der Geldbuße Hinweis der Bußgeldstelle Wiesloch, Abteilung: Bußgeldstelle, dass bei Rechtskraft des Bußgeldbescheids aus Wiesloch die Geldbuße zu begleichen ist
Nachweis der Zahlungsunfähigkeit Hinweis, dass bei Zahlungsunfähigkeit dies gegenüber der Bußgeldstelle Wiesloch nachgewiesen werden muss
Erzwingungshaft Hinweis der Bußgeldstelle Wiesloch, dass bei Nichtzahlung und fehlendem Nachweis der Zahlungsunfähigkeit eine Erzwingungshaft nach §96 OWiG angeordnet werden kann

Häufige Verkehrsverstöße in Baden-Württemberg

Häufige Verstöße in Baden-Württemberg sind Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 21 km/h, 26 km/h oder 32 km/h und außerorts um 22 km/h, 27 km/h oder 32 km/h. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h droht in Baden-Württemberg bereits 1 Punkt in Flensburg, ab 31 km/h zu schnell sogar ein Fahrverbot von einem Monat.

Bußgeldkatalog Baden-Württemberg

Seit dem 09.11.2021 gilt der neue Bußgeldkatalog mit höheren Geldbußen für zu schnelles Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften in Wiesloch, Baden-Württemberg und bundesweit.

Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Wiesloch?

Geschwindigkeitsmessungen in Wiesloch sind oft fehlerhaft, und viele Betroffene wehren sich gegen die Anhörung aus Baden-Württemberg. Laut der Studie der VUT Sachverständige GmbH & Co. KG waren 56% der untersuchten Fälle fehlerhaft. In vielen Fällen empfiehlt sich eine Überprüfung Ihres Verstoßes, insbesondere bei fehlerhaften Anhörungen oder zweifelhaften Geschwindigkeitsmessungen.

Die Stadt Wiesloch muss bei einer begangenen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr den tatsächlichen Fahrer ermitteln.



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