Inhaltsverzeichnis

  1. Die Aufgaben der
    Bußgeldstelle "Stadt Karlsruhe"
  2. Soll ich auf die Anhörung der Behörde aus Karlsruhe reagieren?
  3. Inhalt des Bußgeldbescheids
  4. Belehrungen im Bußgeldverfahren
  5. Häufige Verkehrsverstöße in Baden-Württemberg
  6. Bußgeldkatalog BW
  7. Lohnt sich ein Einspruch?

Die Stadt Karlsruhe ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten, um den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln

Nach einem Verkehrsverstoß in Karlsruhe nimmt die Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe Kontakt auf, bevor der offizielle Bußgeldbescheid zugestellt wird. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.


Behörde Information
Bußgeldstelle Die Stadt Karlsruhe
in Baden-Württemberg
Abteilung Bußgeld­stelle
E-Mail
Online Anhörung https://owiportal.komm.one/OAWeb/08212000/

Studie

Schon bei der Zustellung des Anhörungsschreibens von der Bußgeldbehörde Stadt Karlsruhe, Bußgeld­stelle raten wir, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und die technische Prüfung der Messung der jeweiligen Blitzer-Typen sollte durch erfahrene Anwälte erfolgen.


Messungen rechtzeitig prüfen
Laut einer Studie sind 56%* aller Messungen fehlerhaft




* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013

Soll ich auf die Anhörung von der Bußgeldbehörde Stadt Karlsruhe, Bußgeld­stelle reagieren?

Der betroffene Fahrer ist nach §55 Abs.2, §136 Abs.1 Satz 2 StPO über sein Schweigerecht zu belehren. Oft wird im Anhörungsschreiben von der Behörde Stadt Karlsruhe aber übersehen, dass Sie zwar laut §55 OWiG verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst aber keine Angaben machen müssen.

Dies gilt zu beachten:
§ 55 Abs. 2 OWiG: Hier wird geregelt, dass ein Zeuge, der von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen kann, ausdrücklich darauf hinzuweisen ist. Es muss klargestellt werden, dass er die Aussage verweigern darf, wenn er sich oder nahe Angehörige durch die Beantwortung einer Frage selbst belasten könnte.

§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO: Dieser Paragraph betrifft die Belehrung des Beschuldigten in einem Strafverfahren. Der Beschuldigte muss darüber informiert werden, dass es ihm freisteht, sich zur Sache zu äußern oder nicht auszusagen. Er hat außerdem das Recht, jederzeit einen Verteidiger zu konsultieren.

Bevor Sie die Angaben der Online-Anhörung von der Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe:
https://owiportal.komm.one/OAWeb/08212000/ vervollständigen,
ist es in vielen Fällen ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Die Anhörung im Bußgeldverfahren der Bußgeldbehörde Stadt Karlsruhe, Bußgeld­stelle aus Baden-Württemberg sollte folgenden Inhalt haben:


Inhalt Details der Bußgeldstelle Karlsruhe
Die Angaben des Betroffenen In Baden-Württemberg
Die Tatbezeichnung In tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in Baden-Württemberg
Vorwurf Was dem Betroffenen in Baden-Württemberg vorgeworfen wird
Tatzeit und Tatort Datum und Ort des Verstoßes in BW
Gesetzliche Voraussetzungen Die gesetzlichen Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit und die einschlägigen Bußgeldvorschriften
Beweismittel Das Beweismittel, z.B. Messgeräte
Geldbuße und Nebenfolgen Das Bußgeld und etwaige Nebenfolgen, z.B. Fahrverbot

Folgende Belehrungen muss die Anhörung im Bußgeldverfahren der Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe, Bußgeld­stelle aus Baden-Württemberg enthalten:


Belehrung Details der Bußgeldstelle Karlsruhe
Rechtskraft Hinweis, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach §67 OWiG eingelegt wird
Abweichung bei Einspruch Hinweis der Bußgeldstelle aus Karlsruhe, dass bei einem Einspruch von der Entscheidung zum Nachteil des Betroffenen abgewichen werden kann
Zahlung der Geldbuße Hinweis der Bußgeldstelle Karlsruhe, Abteilung: Bußgeld­stelle, dass bei Rechtskraft des Bußgeldbescheids aus Karlsruhe die Geldbuße zu begleichen ist
Nachweis der Zahlungsunfähigkeit Hinweis, dass bei Zahlungsunfähigkeit dies gegenüber der Bußgeldstelle Karlsruhe nachgewiesen werden muss
Erzwingungshaft Hinweis der Bußgeldstelle Karlsruhe, dass bei Nichtzahlung und fehlendem Nachweis der Zahlungsunfähigkeit eine Erzwingungshaft nach §96 OWiG angeordnet werden kann

Häufige Verkehrsverstöße in Baden-Württemberg

Häufige Verstöße in Baden-Württemberg sind Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 21 km/h, 26 km/h oder 32 km/h und außerorts um 22 km/h, 27 km/h oder 32 km/h. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h droht in Baden-Württemberg bereits 1 Punkt in Flensburg, ab 31 km/h zu schnell sogar ein Fahrverbot von einem Monat.

Bußgeldkatalog Baden-Württemberg

Seit dem 09.11.2021 gilt der neue Bußgeldkatalog mit höheren Geldbußen für zu schnelles Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften in Karlsruhe, Baden-Württemberg und bundesweit.

Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Karlsruhe?

Geschwindigkeitsmessungen in Karlsruhe sind oft fehlerhaft, und viele Betroffene wehren sich gegen die Anhörung aus Baden-Württemberg. Laut der Studie der VUT Sachverständige GmbH & Co. KG waren 56% der untersuchten Fälle fehlerhaft. In vielen Fällen empfiehlt sich eine Überprüfung Ihres Verstoßes, insbesondere bei fehlerhaften Anhörungen oder zweifelhaften Geschwindigkeitsmessungen.

Die Stadt Karlsruhe muss bei einer begangenen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr den tatsächlichen Fahrer ermitteln.



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Allgemeine Information zum Thema Verkehrsrecht


Häufige Blitzer Messgeräte



weitere Bußgeldstellen in Deutschland


aktuelle Blitzer innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften


Bad Sulzuflen - K4 Haltestelle Königskrug – Heinrich-Weslau-Str. auf Richtung Königskrug Düren - Richtung Dr.Christian-Seybold-Str. Schellerten-Wendhausen - km 184.9 Münster - Richtung Ring Bremen - Richtung einwärts Kronau - km 2.200 Hermannsburg - Richtung Baven Kassel - B 83 in Höhe Lilienthalstraße – Fahrtrichtung Kreisel Leipzig - Travniker Str. zw. Max-Liebermann-Str. Reilingen - km 9.600 Grafschaft - Richtung Köln Bremen - Richard-Boljahn-Allee Saarbrücken - Caphauser Straße Richtung Ludwigskreisel Berg b. Neumarkt i.d.OPf. - km 1.400 Ludwigsburg - L 1140 Richtung Möglingen Kaiserslautern - km 0.5 Norderstedt - km 142.000 Landkern - km 1.530 Eisenach - Nessetalstraße Richtung Eisenach BFH - Richtung NSU Oberhausen - Uhlandstr. Richtung Brücktorstr. vor Hausnummer 67 Halle - Richtung Stadtausäwrts Schnakenbek - km 1.43 Ratingen - km 52.275 Nürnberg - Richtung Lechnerstr. Nettetal - km 8.795 Fulda - Petersberger Straße 190 Richtung ew. Hamburg - Elbgaustraße ggü. 250 – Richtung Kielerstraße Dorsten - Willy-Brand-Ring Ecke Julius-Ambrunn-Straße Norderstedt - Höhe Amba-Parkplatz Richtung Henstedt-Ulzburg Wellerwist - Richtung Metternich Neuenstein - km 362.700 -km 361.000 Unna-Massen - Richtung Kamen Eckental - Richtung Osten Groß-Gerau - km 15 Brandenburg - innerorts Magdeburger Landstraße 124 Richtung stadtauswärts Steinhöring - Richtung B12 Kerpen - km 46.820 Rüsselsheim - Darmstädter Str. Höhe Paul-Hessemer-Str. Richtung Innenstadt Aachen - Richtung Jülicher Str.