Inhaltsverzeichnis

  1. Die Aufgaben der
    Bußgeldstelle "Polizeipräsident in Berlin"
  2. Soll ich auf die Anhörung der Behörde aus Berlin reagieren?
  3. Inhalt des Bußgeldbescheids
  4. Belehrungen im Bußgeldverfahren
  5. Häufige Verkehrsverstöße in Berlin
  6. Bußgeldkatalog BER
  7. Lohnt sich ein Einspruch?

Der Polizeipräsident in Berlin ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten, um den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln

Nach einem Verkehrsverstoß in Berlin Spandau, Wedding, Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Friedrichshain, Steglitz, Rudow, Neukölln, Tiergarten, Mitte, Pankow, Marzahn oder Wartenberg nimmt die Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin Kontakt auf, bevor der offizielle Bußgeldbescheid zugestellt wird. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.


Behörde Information
Bußgeldstelle Der Polizeipräsident in Berlin
in Berlin
Abteilung Zentrale Serviceeinheit Bußgeldstelle
E-Mail
Online Anhörung https://berlin.de/bussgeldstelle

Studie

Schon bei der Zustellung des Anhörungsschreibens von der Bußgeldbehörde Polizeipräsident in Berlin, Zentrale Serviceeinheit Bußgeldstelle raten wir, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und die technische Prüfung der Messung der jeweiligen Blitzer-Typen sollte durch erfahrene Anwälte erfolgen.


Messungen rechtzeitig prüfen
Laut einer Studie sind 56%* aller Messungen fehlerhaft




* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013

Soll ich auf die Anhörung von der Bußgeldbehörde Polizeipräsident in Berlin, Zentrale Serviceeinheit Bußgeldstelle reagieren?

Der betroffene Fahrer ist nach §55 Abs.2, §136 Abs.1 Satz 2 StPO über sein Schweigerecht zu belehren. Oft wird im Anhörungsschreiben von der Behörde Polizeipräsident in Berlin aber übersehen, dass Sie zwar laut §55 OWiG verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst aber keine Angaben machen müssen.

Dies gilt zu beachten:
§ 55 Abs. 2 OWiG: Hier wird geregelt, dass ein Zeuge, der von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen kann, ausdrücklich darauf hinzuweisen ist. Es muss klargestellt werden, dass er die Aussage verweigern darf, wenn er sich oder nahe Angehörige durch die Beantwortung einer Frage selbst belasten könnte.

§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO: Dieser Paragraph betrifft die Belehrung des Beschuldigten in einem Strafverfahren. Der Beschuldigte muss darüber informiert werden, dass es ihm freisteht, sich zur Sache zu äußern oder nicht auszusagen. Er hat außerdem das Recht, jederzeit einen Verteidiger zu konsultieren.

Bevor Sie die Angaben der Online-Anhörung von der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin:
https://berlin.de/bussgeldstelle vervollständigen,
ist es in vielen Fällen ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Die Anhörung im Bußgeldverfahren der Bußgeldbehörde Polizeipräsident in Berlin, Zentrale Serviceeinheit Bußgeldstelle aus Berlin sollte folgenden Inhalt haben:


Inhalt Details der Bußgeldstelle Berlin
Die Angaben des Betroffenen In Berlin
Die Tatbezeichnung In tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in Berlin
Vorwurf Was dem Betroffenen in Berlin vorgeworfen wird
Tatzeit und Tatort Datum und Ort des Verstoßes in BER
Gesetzliche Voraussetzungen Die gesetzlichen Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit und die einschlägigen Bußgeldvorschriften
Beweismittel Das Beweismittel, z.B. Messgeräte
Geldbuße und Nebenfolgen Das Bußgeld und etwaige Nebenfolgen, z.B. Fahrverbot

Folgende Belehrungen muss die Anhörung im Bußgeldverfahren der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin, Zentrale Serviceeinheit Bußgeldstelle aus Berlin enthalten:


Belehrung Details der Bußgeldstelle Berlin
Rechtskraft Hinweis, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach §67 OWiG eingelegt wird
Abweichung bei Einspruch Hinweis der Bußgeldstelle aus Berlin, dass bei einem Einspruch von der Entscheidung zum Nachteil des Betroffenen abgewichen werden kann
Zahlung der Geldbuße Hinweis der Bußgeldstelle Berlin, Abteilung: Zentrale Serviceeinheit Bußgeldstelle, dass bei Rechtskraft des Bußgeldbescheids aus Berlin die Geldbuße zu begleichen ist
Nachweis der Zahlungsunfähigkeit Hinweis, dass bei Zahlungsunfähigkeit dies gegenüber der Bußgeldstelle Berlin nachgewiesen werden muss
Erzwingungshaft Hinweis der Bußgeldstelle Berlin, dass bei Nichtzahlung und fehlendem Nachweis der Zahlungsunfähigkeit eine Erzwingungshaft nach §96 OWiG angeordnet werden kann

Häufige Verkehrsverstöße in Berlin

Häufige Verstöße in Berlin sind Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 21 km/h, 26 km/h oder 32 km/h und außerorts um 22 km/h, 27 km/h oder 32 km/h. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h droht in Berlin bereits 1 Punkt in Flensburg, ab 31 km/h zu schnell sogar ein Fahrverbot von einem Monat.

Bußgeldkatalog Berlin

Seit dem 09.11.2021 gilt der neue Bußgeldkatalog mit höheren Geldbußen für zu schnelles Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften in Berlin, Berlin und bundesweit.

Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Berlin?

Geschwindigkeitsmessungen in Berlin sind oft fehlerhaft, und viele Betroffene wehren sich gegen die Anhörung aus Berlin. Laut der Studie der VUT Sachverständige GmbH & Co. KG waren 56% der untersuchten Fälle fehlerhaft. In vielen Fällen empfiehlt sich eine Überprüfung Ihres Verstoßes, insbesondere bei fehlerhaften Anhörungen oder zweifelhaften Geschwindigkeitsmessungen.

Der Polizeipräsident in Berlin muss bei einer begangenen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr den tatsächlichen Fahrer ermitteln.



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Häufige Blitzer Messgeräte



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