Inhaltsverzeichnis
- Die Aufgaben der
Bußgeldstelle "Kreis Rendsburg-Eckernförde" - Soll ich auf die Anhörung der Behörde aus Rendsburg reagieren?
- Inhalt des Bußgeldbescheids
- Belehrungen im Bußgeldverfahren
- Häufige Verkehrsverstöße in Schleswig-Holstein
- Bußgeldkatalog SH
- Lohnt sich ein Einspruch?
Nach einem Verkehrsverstoß in Rendsburg, Bovenau, Osterrönfeld, Owschlag, Ascheffel, Altenhof, Eckernförde, Waabs, Rieseby, Hohn, Hamdorf oder Westensee nimmt die Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde Kontakt auf, bevor der offizielle Bußgeldbescheid zugestellt wird. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.
Behörde | Information |
---|---|
Bußgeldstelle | Der Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein |
Abteilung | Fachdienst Verkehr Bußgeldbehörde |
Online Anhörung | https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de |

Schon bei der Zustellung des Anhörungsschreibens von der Bußgeldbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Verkehr Bußgeldbehörde raten wir, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und die technische Prüfung der Messung der jeweiligen Blitzer-Typen sollte durch erfahrene Anwälte erfolgen.
Soll ich auf die Anhörung von der Bußgeldbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Verkehr Bußgeldbehörde reagieren?
Der betroffene Fahrer ist nach §55 Abs.2, §136 Abs.1 Satz 2 StPO über sein Schweigerecht zu belehren. Oft wird im Anhörungsschreiben von der Behörde Kreis Rendsburg-Eckernförde aber übersehen, dass Sie zwar laut §55 OWiG verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst aber keine Angaben machen müssen.
§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO: Dieser Paragraph betrifft die Belehrung des Beschuldigten in einem Strafverfahren. Der Beschuldigte muss darüber informiert werden, dass es ihm freisteht, sich zur Sache zu äußern oder nicht auszusagen. Er hat außerdem das Recht, jederzeit einen Verteidiger zu konsultieren.
Bevor Sie die Angaben der Online-Anhörung von der Bußgeldstelle
Kreis Rendsburg-Eckernförde:
https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
vervollständigen,
ist es in vielen Fällen ratsam,
anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Anhörung im Bußgeldverfahren der Bußgeldbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Verkehr Bußgeldbehörde aus Schleswig-Holstein sollte folgenden Inhalt haben:
Inhalt | Details der Bußgeldstelle Rendsburg |
---|---|
Die Angaben des Betroffenen | In Schleswig-Holstein |
Die Tatbezeichnung | In tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in Schleswig-Holstein |
Vorwurf | Was dem Betroffenen in Schleswig-Holstein vorgeworfen wird |
Tatzeit und Tatort | Datum und Ort des Verstoßes in SH |
Gesetzliche Voraussetzungen | Die gesetzlichen Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit und die einschlägigen Bußgeldvorschriften |
Beweismittel | Das Beweismittel, z.B. Messgeräte |
Geldbuße und Nebenfolgen | Das Bußgeld und etwaige Nebenfolgen, z.B. Fahrverbot |
Folgende Belehrungen muss die Anhörung im Bußgeldverfahren der Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Verkehr Bußgeldbehörde aus Schleswig-Holstein enthalten:
Belehrung | Details der Bußgeldstelle Rendsburg |
---|---|
Rechtskraft | Hinweis, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach §67 OWiG eingelegt wird |
Abweichung bei Einspruch | Hinweis der Bußgeldstelle aus Rendsburg, dass bei einem Einspruch von der Entscheidung zum Nachteil des Betroffenen abgewichen werden kann |
Zahlung der Geldbuße | Hinweis der Bußgeldstelle Rendsburg, Abteilung: Fachdienst Verkehr Bußgeldbehörde, dass bei Rechtskraft des Bußgeldbescheids aus Rendsburg die Geldbuße zu begleichen ist |
Nachweis der Zahlungsunfähigkeit | Hinweis, dass bei Zahlungsunfähigkeit dies gegenüber der Bußgeldstelle Rendsburg nachgewiesen werden muss |
Erzwingungshaft | Hinweis der Bußgeldstelle Rendsburg, dass bei Nichtzahlung und fehlendem Nachweis der Zahlungsunfähigkeit eine Erzwingungshaft nach §96 OWiG angeordnet werden kann |
Häufige Verkehrsverstöße in Schleswig-Holstein
Häufige Verstöße in Schleswig-Holstein sind Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 21 km/h, 26 km/h oder 32 km/h und außerorts um 22 km/h, 27 km/h oder 32 km/h. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h droht in Schleswig-Holstein bereits 1 Punkt in Flensburg, ab 31 km/h zu schnell sogar ein Fahrverbot von einem Monat.
Bußgeldkatalog Schleswig-Holstein
Seit dem 09.11.2021 gilt der neue Bußgeldkatalog mit höheren Geldbußen für zu schnelles Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften in Rendsburg, Schleswig-Holstein und bundesweit.
Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Rendsburg?
Geschwindigkeitsmessungen in Rendsburg sind oft fehlerhaft, und viele Betroffene wehren sich gegen die Anhörung aus Schleswig-Holstein. Laut der Studie der VUT Sachverständige GmbH & Co. KG waren 56% der untersuchten Fälle fehlerhaft. In vielen Fällen empfiehlt sich eine Überprüfung Ihres Verstoßes, insbesondere bei fehlerhaften Anhörungen oder zweifelhaften Geschwindigkeitsmessungen.
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde muss bei einer begangenen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr den tatsächlichen Fahrer ermitteln.

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