Inhaltsverzeichnis
- Die Aufgaben der
Bußgeldstelle "Bayerisches Polizeiverwaltungsamt" - Soll ich auf die Anhörung der Behörde aus Straubing reagieren?
- Inhalt des Bußgeldbescheids
- Belehrungen im Bußgeldverfahren
- Häufige Verkehrsverstöße in Bayern
- Bußgeldkatalog BY
- Lohnt sich ein Einspruch?
Nach einem Verkehrsverstoß in Straubing, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Landshut, Passau oder Freising nimmt die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Kontakt auf, bevor der offizielle Bußgeldbescheid zugestellt wird. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.
Behörde | Information |
---|---|
Bußgeldstelle | Das Bayerisches Polizeiverwaltungsamt in Bayern |
Abteilung | Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten |
Online Anhörung | https://www.polizei.bayern.de/verkehr/verstoesse/index.html/222275 |

Schon bei der Zustellung des Anhörungsschreibens von der Bußgeldbehörde Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten raten wir, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und die technische Prüfung der Messung der jeweiligen Blitzer-Typen sollte durch erfahrene Anwälte erfolgen.
Soll ich auf die Anhörung von der Bußgeldbehörde Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten reagieren?
Der betroffene Fahrer ist nach §55 Abs.2, §136 Abs.1 Satz 2 StPO über sein Schweigerecht zu belehren. Oft wird im Anhörungsschreiben von der Behörde Bayerisches Polizeiverwaltungsamt aber übersehen, dass Sie zwar laut §55 OWiG verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst aber keine Angaben machen müssen.
§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO: Dieser Paragraph betrifft die Belehrung des Beschuldigten in einem Strafverfahren. Der Beschuldigte muss darüber informiert werden, dass es ihm freisteht, sich zur Sache zu äußern oder nicht auszusagen. Er hat außerdem das Recht, jederzeit einen Verteidiger zu konsultieren.
Bevor Sie die Angaben der Online-Anhörung von der Bußgeldstelle
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt:
https://www.polizei.bayern.de/verkehr/verstoesse/index.html/222275
vervollständigen,
ist es in vielen Fällen ratsam,
anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Anhörung im Bußgeldverfahren der Bußgeldbehörde Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten aus Bayern sollte folgenden Inhalt haben:
Inhalt | Details der Bußgeldstelle Straubing |
---|---|
Die Angaben des Betroffenen | In Bayern |
Die Tatbezeichnung | In tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in Bayern |
Vorwurf | Was dem Betroffenen in Bayern vorgeworfen wird |
Tatzeit und Tatort | Datum und Ort des Verstoßes in BY |
Gesetzliche Voraussetzungen | Die gesetzlichen Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit und die einschlägigen Bußgeldvorschriften |
Beweismittel | Das Beweismittel, z.B. Messgeräte |
Geldbuße und Nebenfolgen | Das Bußgeld und etwaige Nebenfolgen, z.B. Fahrverbot |
Folgende Belehrungen muss die Anhörung im Bußgeldverfahren der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten aus Bayern enthalten:
Belehrung | Details der Bußgeldstelle Straubing |
---|---|
Rechtskraft | Hinweis, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach §67 OWiG eingelegt wird |
Abweichung bei Einspruch | Hinweis der Bußgeldstelle aus Straubing, dass bei einem Einspruch von der Entscheidung zum Nachteil des Betroffenen abgewichen werden kann |
Zahlung der Geldbuße | Hinweis der Bußgeldstelle Straubing, Abteilung: Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten, dass bei Rechtskraft des Bußgeldbescheids aus Straubing die Geldbuße zu begleichen ist |
Nachweis der Zahlungsunfähigkeit | Hinweis, dass bei Zahlungsunfähigkeit dies gegenüber der Bußgeldstelle Straubing nachgewiesen werden muss |
Erzwingungshaft | Hinweis der Bußgeldstelle Straubing, dass bei Nichtzahlung und fehlendem Nachweis der Zahlungsunfähigkeit eine Erzwingungshaft nach §96 OWiG angeordnet werden kann |
Häufige Verkehrsverstöße in Bayern
Häufige Verstöße in Bayern sind Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 21 km/h, 26 km/h oder 32 km/h und außerorts um 22 km/h, 27 km/h oder 32 km/h. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h droht in Bayern bereits 1 Punkt in Flensburg, ab 31 km/h zu schnell sogar ein Fahrverbot von einem Monat.
Bußgeldkatalog Bayern
Seit dem 09.11.2021 gilt der neue Bußgeldkatalog mit höheren Geldbußen für zu schnelles Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften in Straubing, Bayern und bundesweit.
Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Straubing?
Geschwindigkeitsmessungen in Straubing sind oft fehlerhaft, und viele Betroffene wehren sich gegen die Anhörung aus Bayern. Laut der Studie der VUT Sachverständige GmbH & Co. KG waren 56% der untersuchten Fälle fehlerhaft. In vielen Fällen empfiehlt sich eine Überprüfung Ihres Verstoßes, insbesondere bei fehlerhaften Anhörungen oder zweifelhaften Geschwindigkeitsmessungen.
Das Bayerisches Polizeiverwaltungsamt muss bei einer begangenen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr den tatsächlichen Fahrer ermitteln.

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