Das Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten: Einspruchsmöglichkeiten und zentrale Bußgeldstellen in Deutschland


    Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr führen die Bußgeldstellen ein sogenanntes Bußgeldverfahren durch. Gegen dieses Verfahren können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen.
    Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, dem Überfahren einer roten Ampel oder Abstandsvergehen erstellt und versendet die zuständige Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen, einen Zeugenfragebogen und den Bußgeldbescheid.

    In Deutschland gibt es 11 zentrale Bußgeldstellen, die landesweit eingerichtet sind.
    Wir bemühen uns, die Tabelle der Bußgeldstellen so aktuell wie möglich zu halten. Dennoch kann es vorkommen, dass einige Daten nicht mehr aktuell sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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    Landeshauptstadt Potsdam - Bußgeldstelle

    Friedrich-Ebert-Str. 79/81
    14469 Potsdam

    Tel: 0331 - 2891663
    Fax: 0331 - 2891662

    Email: bussgeldstelle@rathaus.potsdam.de
    Internet: Bußgeldstelle Potsdam, Bußgeldstelle

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    Stadt Prenzlau - Ordnungsamt

    Am Steintor 4
    17291 Prenzlau

    Tel: 03984 - 75317
    Fax: 03984 - 75390

    Email: owig-verkehr@prenzlau.de
    Internet: Bußgeldstelle Prenzlau, Ordnungsamt

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