
Die Zustellung eines Bußgeldbescheides markiert den offiziellen Beginn eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen den Betroffenen. Sie erfolgt durch die zuständige Behörde, nachdem ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und abgeschlossen wurde.
Inhaltsverzeichnis
- Zustellung Bußgeldbescheid
- Der Inhalt eines Bußgeldbescheides
- Wichtige Belehrungen im Bußgeldbescheid
- Verjährung bei Bußgeldverfahren
Die Zustellung des Bußgeldbescheides der Behörde
Der Bußgeldbescheid wird in einem
gelben Umschlag von den zuständigen
Bußgeldbehörden
zugestellt, auf dem der Postzusteller das Datum der Zustellung vermerkt.
Dieses Datum ist wichtig, da ab diesem Zeitpunkt die 14-tägige Frist für einen
möglichen Einspruch gegen den Bescheid beginnt.
Der Prozess der Zustellung beginnt oft mit einer Anhörungsphase. In dieser Phase erhält die betroffene Person ein Anhörungsschreiben, in dem sie die Möglichkeit hat, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Diese Stellungnahme kann entscheidend sein, um die Umstände des Verstoßes klarzustellen und mögliche Missverständnisse aufzuklären. Alternativ wird häufig ein Zeugenfragebogen an Dritte geschickt, insbesondere wenn unklar ist, wer das Fahrzeug geführt hat.
Häufige Probleme können bei der Zustellung auftreten, wenn der Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist. In solchen Fällen wird der Bescheid unter Umständen als "öffentlich zugestellt" gelten, was den Beginn der Einspruchsfrist ebenfalls auslösen kann. Es ist daher wichtig, dass Empfänger ihre Adressangaben aktuell halten und Zustellungen im Auge behalten.
Ein Bußgeldbescheid wird ausgestellt, wenn eine Ordnungswidrigkeit festgestellt wurde, beispielsweise:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen: Häufigster Verkehrsverstoß, der innerorts Fußgänger und außerorts Verkehrsteilnehmer gefährdet. Bereits ab 21 km/h drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
- das Überfahren einer roten Ampel: Ein Rotlichtverstoß kann zu schweren Unfällen führen, insbesondere an Kreuzungen. Bei langen Rotphasen oder Gefährdungen drohen Fahrverbote und Punkte in Flensburg.
- Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes: Besonders auf Autobahnen gefährlich und oft Ursache von Auffahrunfällen ist der Abstandsverstoß. Sanktionen steigen mit der Schwere des Verstoßes
Der Inhalt eines Bußgeldbescheides
Der Bußgeldbescheid ist ein formales Dokument, das detaillierte Informationen enthalten muss, um rechtsgültig zu sein. Folgende Punkte sind zwingend erforderlich:
erforderliche Angaben |
---|
- Angaben des Beschuldigten (Name, Adresse, Geburtsdatum) |
- Name und Anschrift der zuständigen Bußgeldstelle |
- Angaben des Beschuldigten (Name, Adresse, Geburtsdatum) |
- Eine präzise Tatbezeichnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht |
- Exakte Angaben zu Tatzeit und Tatort |
- Die rechtlichen Grundlagen der Ordnungswidrigkeit und die relevanten Bußgeldvorschriften |
- Beweismittel (z. B. Messprotokolle, Messgerät, Fotos, Zeugenaussagen) |
- Angaben zu möglichen Nebenfolgen, wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg |
Falls einer dieser Punkte ungenau oder unvollständig ist, kann dies ein Ansatzpunkt für einen Einspruch sein. Besonders häufig werden Messfehler oder fehlende Beweismittel im Bußgeldbescheid bemängelt. Eine genaue Prüfung des Inhalts kann helfen, mögliche Fehler aufzudecken.
Ein weiterer häufiger Kritikpunkt ist die mangelnde Nachvollziehbarkeit der Messung. Messgeräte müssen geeicht und korrekt bedient worden sein. Entspricht dies nicht den Vorschriften, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar. Hierbei kommt es häufig auf die genaue Dokumentation an, die im Bescheid aufgeführt sein muss.
Wichtige Belehrungen im Bußgeldbescheid
Neben den inhaltlichen Angaben muss der Bußgeldbescheid auch Belehrungen enthalten, die den Betroffenen über seine Rechte informieren. Dazu gehören unter anderem:
- Hinweis, dass der Bescheid rechtskräftig wird, wenn kein Einspruch eingelegt wird
- Hinweis, dass ein Einspruch zur Überprüfung des gesamten Sachverhalts führen kann, auch zu Ungunsten des Betroffenen
- Die Verpflichtung, die Geldbuße bei Rechtskraft fristgerecht zu begleichen
- Informationen zur Möglichkeit, Zahlungsunfähigkeit der Behörde nachzuweisen
- Androhung von Erzwingungshaft bei Nichtzahlung und fehlendem Nachweis der Zahlungsunfähigkeit (§ 96 OWiG)
Diese Belehrungen dienen der Transparenz und sollen sicherstellen, dass Betroffene ihre Rechte kennen und entsprechend handeln können. Sollte eine Belehrung fehlen oder unvollständig sein, kann dies ein Grund sein, den Bescheid anzufechten.
Verjährung bei Bußgeldverfahren
Die Verjährung ist ein wichtiger Aspekt im Bußgeldverfahren. Es wird zwischen der Verfolgungsverjährung (bis zur Rechtskraft) und der Vollstreckungsverjährung (nach Rechtskraft) unterschieden.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt die Verfolgungsverjährung in der Regel drei Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Diese Frist kann durch bestimmte Maßnahmen, wie die Anhörung des Betroffenen, unterbrochen werden. Nach einer solchen Unterbrechung beginnt die Frist von neuem zu laufen, beträgt jedoch maximal sechs Monate.
Die Vollstreckungsverjährung beginnt erst mit der Rechtskraft des Bescheides und kann je nach Höhe der Geldbuße mehrere Jahre betragen. Für Bußgelder unter 1.000 Euro gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.
Für viele Betroffene ist ein Bußgeldbescheid nicht nur ärgerlich, sondern auch eine große Herausforderung. Ein rechtzeitiger Einspruch kann oft große Auswirkungen verhindern.

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit

Bußgeldkatalog Rote Ampel

Bußgeldkatalog Abstand nicht eingehalten

Bußgeldkatalog Handy am Steuer
Häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften
180 EUR Bußgeld
1 Punkt in Flensburg
1 Monat* Fahrverbot
180 EUR Bußgeld
1 Punkt in Flensburg
1 Monat* Fahrverbot
400 EUR Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
Häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften
100 EUR Bußgeld
1 Punkt in Flensburg
200 EUR Bußgeld
1 Punkt in Flensburg
1 Monat* Fahrverbot
200 EUR Bußgeld
1 Punkt in Flensburg
1 Monat* Fahrverbot
Bußgeldstellen in Deutschland
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