Studie

§ 4 StVG | Punktesystem


Grundlagen und Regelungen

§ 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) regelt das Punktesystem zur Bewertung der Fahreignung von Fahrern in Deutschland. Dieses System dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Erfassung und Sanktionierung von wiederholten Verkehrsverstößen:

  • Punktevergabe: Punkte werden für bestimmte Verkehrsverstöße vergeben und im Fahreignungsregister eingetragen.
  • Maßnahmen: Abhängig von der Anzahl der gesammelten Punkte werden verschiedene Maßnahmen ergriffen:

Punktestand Maßnahme
4 Punkte Schriftliche Verwarnung
6 Punkte Ermahnung und Aufforderung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar
8 Punkte Entzug der Fahrerlaubnis

  • Tilgungsfristen: Punkte werden nach einer bestimmten Frist gelöscht, sofern keine neuen Verstöße hinzukommen. Die Fristen variieren je nach Schwere des Verstoßes zwischen 2,5 und 10 Jahren.

Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße, die zu Punkten führen, haben verschiedene Konsequenzen, abhängig von der Schwere und Häufigkeit der Verstöße:

  • Bußgelder: Neben Punkten werden oft auch Bußgelder verhängt.
  • Fahreignungsseminar: Bei 6 Punkten wird die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar gefordert.
  • Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug: Bei 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

Beispiele für Verstöße und Punkte


Verstoß Punkte
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 21-25 km/h 1 Punkt
Handy am Steuer 1 Punkt
Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde) 2 Punkte
Gefährdung des Verkehrs 2 Punkte
Alkohol am Steuer (ab 0,5 Promille) 2 Punkte, Fahrverbot

Tipps zur Vermeidung von Punkten

Um Punkte im Fahreignungsregister zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sollten folgende Tipps beachtet werden:

  • Verkehrsregeln beachten: Halten Sie sich an die geltenden Verkehrsregeln und -zeichen.
  • Defensive Fahrweise: Fahren Sie vorausschauend und defensiv, um Risiken zu minimieren.
  • Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Punktestand im Fahreignungsregister.


Messungen rechtzeitig prüfen
Laut einer Studie sind 56%* aller Messungen fehlerhaft




* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013

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