
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Grundlagen und Regelungen
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist ein zentrales Regelwerk im deutschen Verkehrsrecht. Sie regelt die Erteilung, Entziehung und Verwaltung von Fahrerlaubnissen sowie die Eignung von Fahrern im Straßenverkehr. Die FeV soll sicherstellen, dass nur geeignete Personen am Straßenverkehr teilnehmen dürfen:
- Erteilung der Fahrerlaubnis: Die FeV legt die Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis fest, einschließlich der Anforderungen an die theoretische und praktische Prüfung.
- Fahreignung: Es werden gesundheitliche und charakterliche Anforderungen definiert, die ein Fahrer erfüllen muss. Dazu gehören unter anderem Seh- und Hörvermögen sowie psychische Stabilität.
- Fahrerlaubnisklassen: Die FeV definiert verschiedene Fahrerlaubnisklassen, wie z.B. Klasse B für Pkw und Klasse A für Motorräder, und die jeweiligen Berechtigungen und Einschränkungen.
- Punkte im Fahreignungsregister: Die Verordnung regelt, wie Verkehrsverstöße und Punkte im Fahreignungsregister erfasst und verwaltet werden.
Wichtige Paragraphen
- § 2 FeV: Regelt die Voraussetzungen und Verfahren zur Erteilung der Fahrerlaubnis.
- § 4 FeV: Definiert die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen und deren Gültigkeit.
- § 28 FeV: Behandelt das Fahreignungsregister, in dem Verkehrsverstöße und Punkte erfasst werden.
- § 29 FeV: Beschreibt die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Voraussetzungen für deren Wiedererteilung.
Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis
Die FeV legt fest, wie die Fahrerlaubnis erteilt und verlängert wird:
- Ersterteilung: Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Bewerber eine theoretische und praktische Prüfung bestehen sowie bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen erfüllen.
- Verlängerung: Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen, wie z.B. Lkw- und Busfahrer, ist eine regelmäßige Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich, die an medizinische Untersuchungen gekoppelt ist.
Fahreignungsregister
Das Fahreignungsregister, geregelt durch die FeV, erfasst Verkehrsverstöße und dient der Überwachung der Fahreignung von Fahrern:
- Punktebewertung: Verkehrsverstöße werden mit Punkten bewertet, die im Register eingetragen werden.
- Maßnahmen: Abhängig von der Anzahl der Punkte werden Maßnahmen wie Verwarnungen, Ermahnungen, Fahreignungsseminare oder der Entzug der Fahrerlaubnis ergriffen.
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Die FeV regelt auch die Anordnung und Durchführung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), die bei bestimmten Auffälligkeiten im Fahrverhalten oder bei hohen Punkteständen erforderlich ist:
- Anordnung: Eine MPU kann angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, z.B. bei wiederholten Verkehrsverstößen oder Alkohol- und Drogendelikten.
- Ziel: Die MPU soll klären, ob der Fahrer künftig die Verkehrsregeln einhalten und sicher fahren wird.
Tipps zur Einhaltung der FeV
Um die Vorschriften der FeV einzuhalten und die eigene Fahreignung zu bewahren, sollten folgende Tipps beachtet werden:
- Regelmäßige Gesundheitschecks: Lassen Sie regelmäßig Ihre Gesundheit überprüfen, insbesondere Seh- und Hörvermögen.
- Verkehrsregeln beachten: Halten Sie sich stets an die geltenden Verkehrsregeln und -zeichen.
- Vorsicht bei Punkten: Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Punktestand im Fahreignungsregister und vermeiden Sie weitere Verstöße.

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