Bußgeldkatalog Rote Ampel
Stand

Tabelle einfacher Rotlichtverstoß
(Ampel weniger als 1 Sekunde lang rot)


Verstoß Punkte Buß­geld Fahr­verbot Einspruch sinnvoll?
Ampel unter 1 Sek. lang rot 1 90€ - Jetzt
prüfen
- mit Gefährdung 2 200€ 1 Monat Jetzt
prüfen
- mit Sach-
beschädigung
2 240€ 1 Monat Jetzt
prüfen
Während der Probezeit gilt das Überfahren einer roten Ampel als schwerwiegender A-Verstoß. Für Fahranfänger resultiert daraus eine Verlängerung der Probezeit um zwei zusätzliche Jahre.


Messungen sind fehlerhaft
Laut einer Studie sind 56%* aller Messungen fehlerhaft




* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013

Tabelle qualifizierter Rotlichtverstoß
(Ampel länger als 1 Sekunde lang rot)


Verstoß Punkte Buß­geld Fahr­verbot Einspruch sinnvoll?
Ampel über 1 Sek. lang rot 2 200€ 1 Monat Jetzt
prüfen
- mit Gefährdung 2 320€ 1 Monat Jetzt
prüfen
- mit Sach-
beschädigung
2 360€ 1 Monat Jetzt
prüfen
Während der Probezeit gilt das Überfahren einer roten Ampel als schwerwiegender A-Verstoß. Für Fahranfänger resultiert daraus eine Verlängerung der Probezeit um zwei zusätzliche Jahre.

Ein Rotlichtverstoß zählt zu den besonders schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten und wird immer mit Punkten in Flensburg sowie häufig mit Fahrverboten geahndet.



Blitzer, Bußgelder, Urteile und Ihre Rechte: Unser Blog


Rotlichtverstoß: Bedeutung, Regelungen und Sanktionen


Ampeln, offiziell als Lichtzeichenanlagen (LZA) bekannt, sind essenziell für die Verkehrsregelung und erhöhen die Sicherheit auf unseren Straßen. Das Überfahren einer roten Ampel stellt eine ernste Verkehrsordnungswidrigkeit dar und führt gemäß Bußgeldkatalog zu erheblichen Sanktionen. Die rechtlichen Vorgaben zur Nutzung von Lichtsignalen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, speziell im § 37, der die Vorgaben zum Rotlichtverstoß festlegt.


Messungen sind nicht immer fehlerfrei
Laut Studie sind 56 %* der Messungen fehlerhaft




* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013

Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß


Ein Rotlichtverstoß unterscheidet sich je nach Länge der Rotphase, die beim Überfahren bestand. Ein „einfacher Rotlichtverstoß“ liegt vor, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde auf Rot stand, während bei einer Rotlichtdauer von über einer Sekunde von einem „qualifizierten Rotlichtverstoß“ gesprochen wird. Beide Verstöße ziehen unterschiedliche Sanktionen nach sich, darunter Punkte in Flensburg oder ein mögliches Fahrverbot.

Definition: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?


Häufig stellt sich die Frage, ob das Überfahren einer gelben Ampel bereits als Rotlichtverstoß zählt. Entscheidend ist, dass ein Rotlichtverstoß nur dann vorliegt, wenn die Ampel beim Überfahren tatsächlich rot zeigt. Das Überfahren der Haltelinie alleine führt nicht zwangsläufig zu einem Rotlichtverstoß – erst das Einfahren in den durch die Ampel gesicherten Bereich gilt als Verstoß.

Wenn lediglich die Haltelinie überfahren, jedoch vor dem Ampelbereich angehalten wird, handelt es sich um einen Haltelinienverstoß, der gemäß Bußgeldkatalog mit 10 Euro Bußgeld geahndet wird – es sei denn, es kam zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgeld und Strafen für das Überfahren einer roten Ampel


Das Bußgeld für einen Rotlichtverstoß hängt davon ab, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Beim qualifizierten Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel länger als eine Sekunde rot war, kann zusätzlich ein Fahrverbot verhängt werden. Hier die Bußgelder im Überblick:

Einfacher Rotlichtverstoß: Rotlichtdauer unter 1 Sekunde


Vergehen Bußgeld Punkt Fahrverbot
Weniger als 1 Sekunde Rot 90,00 EUR 1 Punkt -
Mit Gefährdung 200,00 EUR 2 Punkte 1 Monat
Mit Sachbeschädigung 240,00 EUR 2 Punkte 1 Monat


Qualifizierter Rotlichtverstoß: Rotlichtdauer über 1 Sekunde


Vergehen Bußgeld Punkt Fahrverbot
Länger als 1 Sekunde Rot 200,00 EUR 2 Punkte 1 Monat
Mit Gefährdung 320,00 EUR 2 Punkte 1 Monat
Mit Sachbeschädigung 360,00 EUR 2 Punkte 1 Monat


Fahrverbot bei Rotlichtverstoß: Wann droht ein Monat Fahrverbot?


Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß oder bei einem einfachen Verstoß mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer droht häufig ein Fahrverbot von einem Monat. Sollte kein Fahrverbot verhängt werden, ist dies meist bei einem einfachen Rotlichtverstoß ohne Gefährdung und ohne Sachbeschädigung der Fall.