Bußgeldkatalog Handy am Steuer, Stand
Telefonieren am Steuer
| Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll? |
|---|---|---|---|---|
| Nutzung des Handys als Fahrer | 1 | 100€ | - | Jetzt prüfen |
| - mit Gefährdung | 1 | 150€ | 1 Monat | Jetzt prüfen |
| - mit Sach- beschädiung |
1 | 200€ | 1 Monat | Jetzt prüfen |
Bußgeldkatalog Geschwindigkeit
Bußgeldkatalog Rote Ampel
Bußgeldkatalog Abstand nicht eingehalten
Mehr zum Thema Verkehrsrecht:
Einfluss der Smartphones auf den Alltag und das Autofahren
Smartphones sind seit ihrer Einführung durch Apple im Jahr 2007 zu einem unverzichtbaren Bestandteil unseres Lebens geworden. Sie ermöglichen nicht nur die Kommunikation via Anrufe und Nachrichten, sondern auch den Zugriff auf soziale Medien, Aktienkurse, Nachrichten und vieles mehr. Diese Omnipräsenz führt leider auch dazu, dass die Handynutzung am Steuer zu einem verbreiteten Problem im Straßenverkehr geworden ist, was die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erheblich beeinträchtigt.
Gesetzliche Regelungen und Bußgelder
Anpassungen der Bußgelder seit 2000
Seit der ersten gesetzlichen Regelung im Jahr 2000, festgehalten in § 23 StVO Abs.1a, verbietet der Gesetzgeber die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten am Steuer unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Regelung wurde am 19. Oktober 2017 verschärft, um der steigenden Ablenkung durch Geräte entgegenzuwirken. Seitdem wurden die Bußgelder angehoben und die Nutzung aller elektronischen Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung untersagt.
- Standardverstoß: 100,00 EUR Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg (Bestand: 2,5 Jahre)
- Bei Gefährdung: 150,00 EUR Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot
- Bei Sachbeschädigung: 200,00 EUR Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot
Bedeutung der Anpassung und Möglichkeit des Einspruchs
Die Anpassung der Bußgelder soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Aufmerksamkeit der Fahrer auf die Straße lenken. Angesichts der Tatsache, dass Studien zufolge 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein könnten, bietet sich die Überprüfung eines jeden Bescheids an, insbesondere bei vermeintlichen Verstößen gegen die Handynutzung am Steuer.
Zusätzliche Informationen und historische Entwicklung
Bereits seit 2001 ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage am Steuer verboten, doch erst mit den Jahren wurden die Bußgelder schrittweise erhöht. Diese Entwicklung zeigt die zunehmende Ernsthaftigkeit, mit der der Gesetzgeber gegen die Ablenkung durch Handys am Steuer vorgeht. Auch Fahrradfahrer sind von strengeren Regelungen betroffen, mit angepassten Bußgeldern für die Handynutzung während der Fahrt.