Der neue Bußgeldkatalog ist seit dem 10.11.2021 in Kraft. Dies bedeutet seit 2021 deutliche höhere Geldbußen für zu schnelles Fahren.
Die Bußgeldstellen können Fahrverbote verhängen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wenn Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Nichteinhalten des Abstands oder das Überfahren einer Roten Ampel begangen werden.
Ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung wird verhängt, wenn Sie innerorts 31 km/h oder außerorts 41 km/h zu schnell fahren. Die geplante Bußgeldreform (StVO Novelle) vom 28.04.2020 ist aufgrund eines Formfehlers ungültig.
Es wurde vereinbart, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h weder innerhalb noch außerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot droht, nach monatelangen Verhandlungen zwischen den Bundestagsparteien.
Ein Fahrverbot aufgrund des Nichteinhaltens des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug droht, wenn Sie beispielsweise 3/10 des halben Tachowerts an Abstand nicht einhalten. Ebenso wird das Überfahren einer Roten Ampel gemäß dem Bußgeldkatalog für das Jahr 2023 häufig mit Fahrverboten geahndet.
Bereits 1990 trat eine Bußgeldverordnung in Kraft, die den Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr festlegte. Dieser Katalog regelt Geldbußen, Punkte in Flensburg und Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, das Überfahren roter Ampeln sowie das Telefonieren am Steuer.
Die Bußgeldkataloge für den Güterkraftverkehr und die Personenbeförderung werden separat geregelt. Jede Landesbehörde erlässt ihre eigenen Bußgeldvorschriften für gängige Verkehrsverstöße.
Der Bußgeldkatalog 2024 legt bundeseinheitliche Sanktionen für schwerwiegende A-Verstöße fest. Die Höhe der Geldbußen, Fahrverbote und Punkte in Flensburg sind darin festgelegt.
Bei Geschwindigkeitsübertretungen außerorts oder in Tempo-30-Zonen müssen Verkehrsteilnehmer im Jahr 2024 nicht mit erheblich höheren Kosten rechnen.
Nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten Betroffene von den zuständigen Bußgeldstellen in verschiedenen Bundesländern die Anhörung im Bußgeldverfahren, in der Regel noch vor dem Bußgeldbescheid.
Eine Gefährdung eines anderen oder Sachbeschädigung infolge eines Verkehrsverstoßes kann zu einer Erhöhung des Bußgeldes führen. Vorhandene Eintragungen im Fahreignungsregister können ebenfalls die Höhe des Bußgeldes beeinflussen.
Innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Bußgeldbescheids können Betroffene schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle Einspruch einlegen. Dies kann zur Einstellung des Verfahrens, Aufhebung des Bußgeldbescheids oder zu weiteren Ermittlungen führen. In vielen Fällen wird der Einspruch vor Gericht verhandelt, wobei eine rechtliche Vertretung ratsam ist. Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei "Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid" steht Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen.
Aktueller Bußgeldkatalog 2024: Überblick über Bußgelder, potenzielle Fahrverbote und Punkte in Flensburg für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße sowie das Nichtbeachten des Sicherheitsabstands und weitere Themen.

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