Seit 1.Mai 2024 gilt der neue Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz. Dieser Vertrag ersetzt den bisherigen Polizeivertrag vom 27. April 1999, der vor dem Schengen-Beitritt der Schweiz galt. Der neue Polizeivertrag soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern erheblich verbessern.
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Vollstreckung von Bußgeldern. Deutsche Autofahrer und Autofahrerinnen, die in der Schweiz zu schnell fahren oder falsch parken, müssen sich nun auf eine härtere Durchsetzung der Strafen einstellen. Bisher konnten solche Bußgelder oft ignoriert werden, da sie in Deutschland nicht vollstreckt werden konnten. Doch ab sofort werden nicht bezahlte Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland vom Bundesamt für Justiz in Bonn eingetrieben.
Inhaltsverzeichnis
Der neue Polizeivertrag umfasst zahlreiche Regelungen, die die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden beider Länder intensivieren sollen. Hier sind einige der wichtigsten Neuerungen:
- Polizeiliche Maßnahmen bei unmittelbarer Gefahr: Beamtinnen und Beamte dürfen die Grenze übertreten, um eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.
- Beförderung von Personen: Personen im Gewahrsam oder Strafvollzug können (nach Bewilligung) durch, aus oder in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates befördert werden, beispielsweise zur Zeugenvernehmung.
- Intensivere grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Dies erfolgt durch die Errichtung grenzpolizeilicher Verbindungsbüros, die Zusammenarbeit in gemeinsam besetzten operativen Dienststellen und die Entsendung von Verbindungsbeamten.
- Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Bußgeldern: Im Fall von Ordnungswidrigkeiten im Verkehr wird es künftig möglich sein, im jeweils anderen Land verhängte Bußgeldbescheide grenzüberschreitend zu vollstrecken.
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Durchsetzung von Bußgeldern. Autofahrerinnen und Autofahrer aus Deutschland, die in der Schweiz Verkehrsverstöße begehen, müssen nun mit einer strengeren Ahndung der Strafen rechnen. Bisher konnten solche Bußgelder oft ignoriert werden, da sie in Deutschland nicht vollstreckt wurden. Mit dem neuen Vertrag werden unbezahlte Bußgelder aus der Schweiz aber ab sofort auch in Deutschland durch das Bundesamt für Justiz in Bonn eingetrieben.
Die Einführung des neuen Polizeivertrags markiert einen wichtigen Schritt in der bilateralen Zusammenarbeit und zeigt, dass die Länder die Herausforderungen der grenzüberschreitenden Kriminalität gemeinsam angehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese neuen Regelungen in der Praxis bewähren und ob sie zu einer spürbaren Verbesserung der Sicherheit führen werden.
Quelle: Bundesiministerium des Innereun und Heimat
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